Im Zuge der Diskussion um die Steuereinfachheit ab 1.1.2024 ist mir erst jetzt, folgendes bewusst geworden
"Doch Achtung: Ab dem 1. März 2023 kommen aufgrund des Abgabenänderungsgesetzes 2023 Neuerungen ins Spiel.
Wenn in einem Depot verschiedene Einheiten einer Kryptowährung liegen und einige davon vor dem 1. März 2021 gekauft wurden (Altbestand), hast du ab dem 1. Januar 2023 die Möglichkeit zu entscheiden, welche Einheiten dieser Kryptowährung du als Erstes verkaufen möchtest.
Zusätzlich wird ab diesem Datum der gleitende Durchschnittspreis für alle nach dem 31. Dezember 2022 realisierten Kryptogewinne angewendet. Eine Neuberechnung der Anschaffungskosten für das Neuvermögen wird somit zum 01. Jänner 2023 erforderlich."
Quelle: Krypto Verbrauchsfolgeverfahren: FIFO, LIFO, Durchschnittspreis erklärt
Soweit ich sehe, arbeitet Blockpit immer noch mit FIFO. Da ich versuche, meine Steuerlast zu optimieren, würde mich eine Umstellung, von FIFO auf den gleitenden Durchschnittspreis, vermutlich hart treffen. Um darauf reagieren zu können, verbleiben nur mehr ein paar Wochen.
Frage: Sehe ich das so korrekt und falls ja, wird Blockpit noch in diesem Jahr darauf reagieren?
Das Webinar am 18.12. habe ich nachträglich (recording auf youtube) gesehen, aber klar ist es mir damit auch noch nicht:
Ich habe vage in Erinnerung, dass bei Veräußerungen zuerst Altbestände konsumiert werden, dann einzelne Tranchen die vor '23 gekauft wurden, und dann aus dem Durchschnittstopf aller Käufe seit '23.
Das scheint aber im Widerspruch zu dem im OP verlinkten Dokument zu stehen, wonach mit Anfang '23 alle Bestände eines Assets in den großen Durchschnittstopf eingerechnet werden, und nur die Realisierung nach Dez '22 eine Rolle spielt) - Altbestände scheinbar nicht explizit ausgenommen.
Wenn wir also das Beispiel aus dem Dokument noch verfeinern:
2020: 1 XXX um 1000€ gekauft („Altbestand“)
2022: 1 XXX um 2000€ gekauft.
2023: 1 XXX um 6000€ gekauft.
Wenn im Jahr 2024 jetzt 1,5 XXX verkauft werden: zählen die dann
als 1 Altbestand und 0,5 (von 2022) mit Kostenbasis 1000€
als 1 Altbestand und 0,5 mit Kostenbasis 2000€ (halber Mischpreis aus 2022 und 2023)
als 1,5 XXX mit Kostenbasis 4500€ (Mischpreis wäre 3000€/XXX)
Da kommt es jetzt auf die Bedeutung des Begriffs: „Neuvermögen“ an: ist das „alles außer Altbestand (vor März '21)“, oder sind das nur ab '23 gekaufte Tranchen?
Neuvermögen sind Kryptowährungen, die ab dem 01.03.2021 angeschafft wurden.
In dem Artikel beschreibt Frau Enzinger das ziemlich gut. Scheinen jetzt alle Steuerberater und auch Blockpit die gleiche Sicht zu haben. Seit ein paar Tagen funktioniert auch der Blockpitreport nach diesen Regeln und stellt das ziemlich gut dar.
In deinem Beispiel vom Post vorhin, ist diese Variante korrekt
„als 1 Altbestand und 0,5 mit Kostenbasis 2000€ (halber Mischpreis aus 2022 und 2023)“
Ob Bitpanda die gleiche Sicht hat ist mir noch nicht klar. Dazu gibt es meines Wissens keinerlei konkrete Informationen und Aussagen vom Support widersprechen sich teilweise.
Wird bei Verkauf zwingend zuerst der Altbestand als älteste Tranche aufgebraucht? Ich hatte den Eindruck dass man den noch für später aufheben kann?
Edit: Ja! siehe:variante-b-nur-neuvermoegen-verkaufen
Man kann es sich also aussuchen!
Weder bei Blockpit noch bei Bitpanda. Du könntest das als neues Feature vorschlagen https://blockpit.featureupvote.com/ meine Stimme hast du jedenfalls. (Ich hab schon einige Anträge laufen, ich will es nicht übertreiben).
Meine Befürchtung ist aber, dass die beiden BPs die Sache aussitzen wollen, d.h. bis die Altvermögen (bzw deren Besitzer) aussterben…
Ich glaube, das müsste wirklich bei Bitpanda geschehen… zumal sie es ja sind, die die steuer abführen - blockpit kann das dann ja nur zur Kenntnis nehmen (und den trade nicht erneut als steuerpflichtig in den report schreiben).
Da Bitpanda aber auch noch ihre Problemchen haben … (bei Verwendung der Karte wird um die vermeintliche Steuer mehr vom Asset verkauft, auch wenn das asset-wallet ausreichend Altbestand oder sogar NUR Altbestand enthält… - ja, man kriegt zwar die Steuer zurück, aber das macht den zuviel verkauften Altbestand nicht rückgängig) hat es dort zur Zeit wohl auch keinen Sinn…
Zu deiner Befürchtung: da bin ich auch nicht über jeden Zweifel erhaben ;-/