nach meiner Kenntnis, von der eingereichten Steuererklärung letztes Jahr und dem BMF-Schreiben:
“lending” und “staking” Erträge werden in Deutschland steuerlich der “256€”-Rubrik zugeordnet, Anlage SO - und das (be)steuerbare Ereignis ist der Zufluss ins eigene Wallet des betreffenden Coins. Dort ist der Zeitstempel bestimmend für das zugeordnete Steuerjahr.
Deine ursprünglichen Volumina, die du selbst einstmals gekauft hattest (BTC..) sind ja nur zum Staking-Pool, bzw. bei BTC zum Lending tranferiert und fließen nach Abschluss deiner Teilname wieder an dich (bzw. werden entsperrt..) die zählen also nicht als Ertrag.
Sofern du dieses gewünschte und damals selbst bezahlte und nun nach Arbeitszeit bei Staking/ Lending zum Verkauf kommende Volumen also nach mehr als einem Jahr veräußerst -da wäre das Ergebnis daraus steuerfrei (auch Veräußerung mit Verlust ist jedoch dann nicht mehr anrechenbar..!)
Die beim Lending/Staking erzielten Erträge hingegen - die tragen ja zunächst im jeweiligen Jahr des Zuflusses die unmittelbare Steuerlast -wegen des Tatbestand “Zufluss von Fremdquelle”. Da solltest du halt überlegen, lohnt es sich für dich quasi die Doppelbesteuerung zu ertragen, sprich einerseits die Steuerbelastung vom Zufluss als Staking-Ertrag im jeweiligen Jahr ..und dann noch dazu die Steuerbelastung wegen “unterjähriger Veräußerung” von eben diesen Ertragsvolumina ..oder lässt du die einfach ein Jahr liegen und hoffst “diese Ernte” ist nach einem Jahr Lagerung dann nicht zwischendurch “verschimmelt”, sprich der Markt-Kurs des betreffenden Coins ist schlimmstenfalls in der Zwischenzeit soweit abgesunken, dat beim dann erfolgenden Verkauf du nicht mal mehr pro (Bruch-)Stück des entsprechenden Coins die ursprünglich ggf. darauf im Vorjahr entrichtete Steuerlast heraus holst.
Meine ganz persönliche Betrachtung ist metaphorisch folgende:
Eine Regentonne .. vor sagen wir mal 3 Jahren mit gut 46000..47000.. Stück Coin “Lilalaunebär” innerhalb von rund einem Jahr damals gefüllt - zu durchschnittlich .. 0,10 ..0,11..0,12 €
Die steht da nun im Staking, der Marktpreis von “Lilalaunebär” schwank, geht über die letzten 10 Jahre betrachtet trotzdem durch wachsende globale Nutzung nach oben .. ist jetzt bei etwas 0,25 .. 0,27 €.
Nun könnte man ja genau die Teilvolumina von den Käufen vor drei Jahren längst steuerfrei zu dem jetzigen Kurs veräußern. Doch damit geht dann ertragsbringendes Staking-Volumen aus der Regentonne verloren.
Folglich beobachte ich lieber die wöchentlich oben hineinfallenden Tropfen vom Staking ..und drehe den Entnahme-Anschluss nur soweit auf wie momentan im Wochenzyklus oben (Bruch-)Stücke des Coin hineintropfen.
Die Entnahme ist vom Volumen her gegen die ursprünglichen Kauf-Volumina von vor drei Jahren in Subtraktion zu stellen ..um diese inzwischen steuerfreien Kontingente schrittweise per Veräußerung der Wöchentlichen Erträge zu egalisieren. → sog. FIFO .. “first in first out” ..oder wie immer sage, sitzen die Steuerfahnder vor dem Caffee ..und zählen Besucher: “du Erwin, meine Strichliste sagt wenn jetzt noch drei reingehen ist der Laden leer.?”
Gleichzeitig tropft ja auf Grund des großen “Puffervolumens” der voll gefüllten Regentonne jede Woche meine tropfenweise laufende Entnahme wieder rein ..und das ebenfalls seit nun halt steuerrechtlich 2 Jahren.
Ergo entsteht zunächst nur die jährliche Steuerpflicht auf Grund von “Regentropfen durch Staking”, sofern nicht ohnehin eine persönliche Befreiung vom Einkommens(steuer-vor)abzug besteht.. .
..und die kontinuierliche Entnahme mit Veräußerung jede Woche ist dann steuerfreies Einkommen, da selbst wenn die Gegenrechnung der entnommenen Tropfen zu den ursprünglichen Kaufvolumina letztlich zu “Null” wird, dann haben die über die weiteren Jahre wöchentlich oben ins Fass getropften Bruchteile ja für sich auch schon wieder über ein Jahr Verweildauer in der Regentonne hinter sich..
Ich hoffe meine Umschreibung ergibt für den geneigten Leser Sinn und ist schlüssig