Liebe Community,
ich habe auf meiner Hardware Wallet sowohl Alt- als auch Neubestand an BTC-Käufen der letzten Jahre von verschiedenen Exchanges auf einer Adresse. 2024 hatte ich davon einen Teilbetrag auf eine Exchange transferiert und auch in Euro getradet. Hier wurde jetzt nur aus Altbestand (steuerfrei verkauft) laut Blockpit. Ich hätte aber lieber aus Neubestand verkauft. Wusste leider vorher noch nichts über Depottrennung von Alt-/Neubestand usw. Gibt es die Möglichkeit dies noch nachträglich rückgängig zu machen? Z. B. durch Depottrennung von Alt- und Neubestand (eigene Adresse auf der Hardware Wallet und diese nicht integriert in Blockpit) und dann eine Neuberechnung in Blockpit oder so ähnlich? Ich bin hier leider noch nicht so fit - hab evtl. auch einen Knoten in meinem Gedankengang. Ich wäre für eure Hilfe/Tipps sehr dankbar.
Hallo, hier ist meines Wissens nach leider nichts mehr zu machen. Wegen des FIFO (First in First out) Prinzips hätte man Alt- und Neubestand nie mischen dürfen. Blockpit nimmt immer erst die ältesten Bestände.
Hallo, danke dir für die Antwort. Ja, das befürchte ich auch.
Naja, du kannst mittels Steueroptimierungs-Feature schon recht genau einordnen was Altbestand ist.
Du kannst diese Tranchen dann gezielt auf eine neue Wallet senden, wo dann zb nur Altbestand ist und die anderen Bestände auf der Wallet belassen oder auf eine weitere neue Adresse senden.
Du kannst das auch vorab in Blockpit simulieren, damit du weißt wie es Blockpit dann berechnen wird.
Manuelle Transfers erstellen, so wie es gedacht wäre.
Neu berechnen und dann checken was raus kommt in Blockpit.
Das so lange testen bis es passt für dich und dann natürlich die manuellen Test Transaktionen wieder löschen.
Anschliend dann die tatsächlichen Transfers erstellen und durchführen und ebenso in Blockpit abbilden oder importieren lassen.
Danke für deine Infos und Tipps. Für die Zukunft bin ich ja sowieso schlauer bzgl. Depottrennung von Alt- und Neubestand. Ich dachte mir nur, dass es im Nachhinein nicht mehr möglich ist, da es ja schon als „Altbstand“ klassifziert verkauft wurde. Werde es mal durchtesten und probieren.
Wenn es schon verkauft wurde ist das nicht mehr möglich.
Die Info wäre für oder bevor künftigen Aktionen.
Alles klar, danke, dachte ich mir
seit wann ist es nötig etwas „zu optimieren“ … erinnert mich an Trickserei, oder gezielte Täuschung.
Will damit sagen, du kannst nur soviel Volumen steuerfrei verkaufen, wie du mindestens 365+1 Tag zuvor schon besessen hast.
Dabei ist es doch völlig unerheblich auf wieviel Wallets / Anbietersystemen du einen Coin hast -denn nicht die Wallets sind die steuerpflichtige Person, sondern Du.
Somit musst du nur aus allen deinen Wallets des entsprechenden Coin (in deinem Beispiel der BTC) deine vor dem Verkauf aufgelaufenen Bestände darlegen - und dann deine im Nachgang innerhalb vom Steuerjahr 2024 erfolgten Verkäufe als Volumen errechnen. Halt immer mit Zeitstempel und Transfer-ID. Was ja bei den meisten Wallets, bzw. Anbietern (Exchanges) als *csv-Datei eh verfügbar ist … .
…zumindest hab ich das so als Beleg für Rückfragen von Seite des Finanzamtes kürzlich so gemacht.
Bin also gespannt wie die Reaktionen hier in der örtlichen Landesfinanzbehörde sein werden.
Denn ich habe eine ähnliche Situation - meine Verkäufe auf einer Exchange sind teilweise aufgelaufene Alt-Bestände, die ursprünglich auf einer anderen Exchange angesammelt wurden und die ich dann erst zu einem deutschsprachigen Anbieter transferiert hatte.
Auch hier hat jedes einzelne Stück eines Coin als solches ja „kein Gesicht“ und für sich genommen kein spezifisches Lebensalter. Sondern man muss gemäß FIFO nur darlegen können nicht mehr verkauft zu haben als an equivalentem Volumen jeweils zuvor „vor über einem Jahr“ schon vorhanden war.
Das geht auch tabellarisch -zeilenweise …
Hier geht’s aus meiner Sicht um Österreich und Altbestand, ist dir das bewusst?
Hallo, da hast du scheinbar was falsch interpretiert - das hat nichts mit „Trickserei“ oder „gezielter Täuschung“ zu tun. Mir liegt sehr viel daran, alles sauber und legal zu managen.
Fakt ist: in Österreich gibt es keine Haltefrist mehr, wo du nach einem Jahr steuerfrei verkaufen konntest. Sehr wohl aber die Trennung von Alt- und Neuvermögen mit Stichtag 28. Februar/1. März 2021 usw. Man kann auch mit gezielten Transaktionen entscheiden, ob man Alt- oder Neubestand verkaufen möchte, wenn das sauber getrennt und auch so klassifiziert wurde. Da ich aber vorher noch keine Depottrennung diesbezüglich hatte (leider noch keine Kenntnis davon) wurde autom. von Altbestand etwas verkauft und so klassifiziert. Meine Frage dahingehend war nur, ob ich hier nachträglich dies noch ändern könnte und neu berechnen usw. Bin hier leider in den Themen noch nicht so fit. LG
Du meinst also in Austria gibt es für Krypto eine Regelung die sehr vergleichbar ist zu der Regelung in Deutschland im Bereich Aktien.
Denn dazu existiert vom deutschen Gesetzgeber ein Passus, nachdem Aktienstücke die schon vor 2009 im Besitz waren noch nach der bis vor einiger Zeit in D. existenten „Haltefrist“ Regel behandelt werden (die Sache mit 1 Jahr warten damit auf einen pos. Erlös keine Steuer zu entrichten ist)
Was eben inzwischen für Erwerbungen nach Stichtag nicht mehr gilt.
Um also die Brücke zu deinen Kryptos in Austria zu schlagen:
Wenn ihr bei euch generell „aus unterschiedlichen Töpfen“ zeitgleich traden dürft -dann greift ja der Hinweis auf „FIFO-Prinzip“ in dem Fall nicht ?!
Denn diese Regel wurde ja von einem anderen Kommentator und von mir genannt …eher im Beispiel von Deutschland.
Stimmt denn dann meine zuvor gemachte Aussage zu „Trading ID“ bzw. Volumengegenüberstellung von „Einkäufe zu Verkäufe“ nicht trotzdem?
Weil irgendwie musst du deinem Finanzamt doch nachweisen, von dem bestimmten Topf den du durch das Finanzamt betrachtet sehen möchtest …von diesem Topf nicht mehr verkauft zu haben als vorher überhaupt drinn war … hmm.
@rango -jetzt ja, wo der Fragesteller es so explizit nennt
(könnte man ggf. in der Maske bei Themenerstellung verpflichtend machen, den Rechtskreis Bezug der Frage anzugeben)