Arbeitnehmerveranlagung Wechsel von L1 zu E1

Hallo,
ich habe folgenden Fragestellung:
Ich müsste für die Erfassung der Kryptos in meiner Steuererklärung von L1 zu Formular E1 wechseln. Soweit, so gut. Der Vorgang des Wechsels ist ja bei Blockpit genau beschrieben.
Nun habe ich bei Position 174 einen kleinen positiven Betrag, also einen Überschuss. Bei Position 176 habe ich einen negativen Betrag, also einen Verlust. Der Verlust in 176 ist deutlich höher als der Überschuss in 174.

Meine Frage: Muss ich nun dennoch den Formularwechsel durchführen und die Angaben dort eintragen oder ist dies erst erforderlich, sobald ein Gesamtüberschuss (Gewinn) erwirtschaftet wurde?

Vielen Dank im Voraus!

Das ist eine sehr gute Frage.
Aktuell gebe ich Crypto-Einkünfte bei der Steuererklärung überhaupt nicht an, wenn die Summe im Veranlagungsjahr negativ war. Grundlage ist meine aktuelle Annahme, dass man Verluste nicht in das nächste Veranlagungsjahr „mitnehmen“ kann und jedes Veranlagungsjahr in sich abgeschlossen ist.

Ist diese Annahme überhaupt zutreffend und muss man, wie oben gefragt, in jedem Fall die Crypto Einkünfte angeben (auch wenn die Summe negativ war, also ein Verlust erwirtschaftet wurde)?

BMF schreibt dazu auf der Homepage: „Eine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung besteht für unbeschränkt Steuerpflichtige grundsätzlich auch dann, wenn Einkünfte aus Kapitalvermögen bezogen worden sind, die dem besonderen Steuersatz von 27,5 Prozent, aber nicht der Kapitalertragsteuer (KESt) unterliegen (insbesondere ausländische Kapitaleinkünfte)“

Auch wenn der Verlust überwiegt hätte ich jetzt daraus gelesen, dass du E1 abgeben musst, da ja Einkünfte erzielt wurden.