Hi, ich verwende Blockpit ja hauptsächlich für meine steuerlichen Angelegenheiten.
Nun stelle ich mir die Frage, ob man die Lizenzkosten steuerlich geltend machen kann.
460 Steuerberatungskosten käme in Frage, allerdings hat mir eine Person von der Arbeiterkammer vorgeschlagen diese Kosten unter 724 Sonstige Werbungskosten einzutragen.
Privatenteil müsste man wohl auch rausrechnen denke ich.
Hi,
gemäß meinem Steuerberater können die Lizenzgebühren für Blockpit NICHT geltend gemacht werden, da Blockpit kein „offizieller Steuerberater“ ist, sondern nur ein Abrechnungssystem zur Verfügung stellt.
Ich neige dennoch dazu es unter Sonstige Werbungskosten einzutragen. Allerdings rechne ich pauschal 40% Privatanteil raus. Die 60% und eigentlich mehr, verwende ich Blockpit für meine Einkommenssteuererklärung.
Sollte dazu nachgefragt werden, teile ich meine Erfahrungen mit euch.
Ich tendiere inzwischen schon zu 100% Werbungskosten. Wäre ich nicht wegen der Steuererklärung und Rückfragen genötigt, würde ich mir keine Lizenz kaufen. Steht also direkt in Zusammenhang mit meiner steuerlichen Aktivität:
Gemäß meinem Steuerberater werden keine eigenen Aufstellungen mehr vom FA akzeptiert, sondern nur mehr Blockpit und Co.
Nun könnte auch das neue Lizenzmodell in die Karten spielen - Portfolio-Tracking und andere “private” Anwendungsfälle sind ohne “Plus” nicht mehr möglich - womit es nur mehr um die Aufbereitung des Steuerberichts geht.