Hi,
habe meinen Steuerbescheid erhalten und das Finanzamt wünscht nun Auskunft, ob ich „Kryptowährungen generiert“ oder nur auf Internetplattformen gekauft hätte. Und sie wollen wissen, auf welchen Plattformen.
Schickt ihr den Steuerreport von Blockpit immer mit?
Ist mit „Kryptowährungen generiert“ Mining oder auch Staking gemeint?
Hattet ihr auch solche Rückfragen und was erwartet mich, wenn ich nicht auf Bafin-regulierten Börsen kaufe und verkaufe.
Soll ich die Fragen beantworten und zusätzlich den Report einreichen?
Grundsätzlich empfehle ich immer (wirklich immer) den Report und die komplette Transaktionsliste einzureichen. Nur so vermeidet man Änderung/ Überraschungen oder gar Strafverfahren.
Generiert = Mining, Minting, Forging - Hintergrund der Frage = Risiko der Gewerblichkeit.
danke euch, dann wundert es mich, dass mir der Blockpit-Support letztens wirklich schrieb, er würden den Report nicht mit einreichen. An anderer Stelle heißt es, man könne den Report einreichen, oder auch, man solle erst auf Verlangen einreichen.
Mir ist auch an Transparenz und Offenheit gelegen, gleichzeitig fehlt mir die Erfahrung, ob das Finanzamt nur die Dinge haben will, die sie auch nachfordern. In diesem Fall zwei konkrete Fragen.
Ihr beide scheint aber Erfahrung zu haben, so werde ich wohl zum einen die Fragen konkret beantworten und zusätzlich den Report einreichen, auf den ich dann verweise.
ich habe bisher immer alles eingereicht und es wurde auch alles durchgewunken, mit einem letzten schließenden Satz" innerhalb eines Jahres sind Kryptogewinne zu versteuern"
Grundsätzlich sollte der Support nur technische und keine rechtlichen oder steuerrechtlichen Antworten geben.
Daher sollte eigentlich auf Hallo.sophia verwiesen werden, wenn Fragen zur Notwendigkeit den Report einzureichen kommen.
Das ist kein „triviales“ Thema und kann verfahrensrechtlich den Unterschied zwischen alles „safe“ oder "Strafverfahren " bedeuten. Das ist dann nicht witzig.