BTC Verkauf wird als steuerpflichtig § 23 ESTG ausgewiesen

Ich habe mir gerade einen vorläufigen Steuerbericht für 2025 erstellen lassen. Dabei ist mir aufgefallen, daß da ein BTC Verkauf vom 31.03.2025 als steuerpflichtig nach § 23ESTG aufgeführt ist , obwohl die Coins über 1 Jahr gehalten wurden. Wie kann das sein und was kann ich da machen? Screenshot von der ersten und letzten Seite der Auflistung aus Blockpit habe ich hier mal mit eigefügt.

Schon mal besten Dank im Voraus.

ganz einfach, diese Transaktionsvorgänge aus den *csv Daten der entsprechenden Wallet-Anbieter (In deinem Fall offenbar Bitpanda) ..oder aus den online Hash ID Daten (Browser) an Hand der Wallet ID auf ein Excel Tabellensystem kopieren.

Dann ein simples A4 Blatt als Format wählen .. und mit der tabellarischen Aufstellung der Kauf-Zuflüsse (Bruchstück Volumen) und der Verkaufs-Abflüsse die Steuerfreiheit nach FIFO bekräftigen.

Sprich der rechnerische Verkaufsgewinn wird durch dich bei dem Formulareintrag in der Steuererklärung ausgelassen bei deiner Einkommenssumme - und du erklärst gegenüber dem Finanzamt lediglich dieses Ergebnis von deinem A4 Blatt zusätzlich eingenommen zu haben. Das Finanzamt hat dann eben deine Angaben selbst nochmals zu prüfen.

Ihr solltet euch (bisher) von der Vorstellung verabschieden nur Ausdrucke aus Blockpit seien gültig ..auch wenn das Blockpit Marketing euch das so vermitteln möchte ..

Wenn ich die Screenshots richtig verstehe, ist ja nur der letzte Eintrag mit kauf am 31.03.2024 steuerpflichtig, was ja auch hin kommt, da die Halte Frist von einem Jahr und einem Tag dort nicht erreicht wurde. Bei den anderen Einträgen ist bei Steuerbar doch ein “x”, daher verstehe ich es so, dass bei diesen keine Steuer anfällt.

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kennst du den Mathematiker / Statistiker -Scherz (Sinnspruch) .. mit der wesentlichen Textstelle die da etwa lautet „..wenn jetzt noch Drei Personen reingehen ist die Bar leer..

Im Grunde geht es übertragen darum bei Krypto musst du immer die Volumen beachten. Stichwort FIFO

Wer (in Steuerrecht Deutschland) zunächst in kleinen Schritten einen Bestand aufbaut - der darf auch immer nur das Volumen (Bruchteilsstücke) steuerfrei mit Gewinn veräußern was zum Veräußerungszeitpunkt wirklich 365+1 Tage alt war.

..und damit sollte sich der Themenersteller wirklich eigenhändig Zeile für Zeile befassen - statt blind alles von Blockpit zu übernehmen