Cardano Rückerstattung bei Transaktionen - Cashback oder Airdrop?

Wenn man bei Cardano eine Transaktion macht, fällt natürlich eine Gebühr an.

Bsp:
5 ADA Gebühr.

Man bekommt aber nach erfolgreicher Transaktion einen Teil der Gebühren zurück. In der Vergangenheit habe ich das als Airdrop gebucht. Jedoch könnte es auch ein Cashback sein?

Frage: Was ist richtig und vor allem macht es Steuerlich überhaupt einen Unterschied?

Randfrage:
Da ich sehr viele Transaktionen bei Cardano habe und ein großer Teil meiner Cardanos noch Steuerfrei sind stellt sich bei mir auch die Frage ob ich hier auch einfach „Gebühr - Cashback“ als Gebühr verbuchen könnte. Weshalb. Da ich ja bei jeder Transaktion etwas Steuerfreies Geld verleiren.

Lass uns die Möglichkeiten ansehen.

Cashback hat den gleichen steuerlichen Einfluss wie Non-Taxable. Non-Taxable Transaktionen selbst lösen keine steuerbaren Gewinne oder Verluste aus und werden zum Zufluss- bzw. Abflusszeitpunkt mit dem Marktwert bewertet. Weitere Details findest du im Helpcenter.

Bei Airdrops muss man seine Verortung berücksichtigen. Hierfür würde ich in die Tax Guides schauen. Daher scheint Airdrop hier nicht das richtige Label zu sein.

Bezüglich deiner Randfrage: Das wäre nicht möglich, da eine Gebühr ein Outflow ist und Cashback einen Zufluss darstellt. Ob du hier ein anderes Label verwenden kannst, solltest du aber mit einem Steuerberater besprechen.