Die Dummie-Frage: Staking = laufende Einkünfte bzw. Chaos

Liebe Gemeinde,
ich habe den Steuerreport für 23 gemacht, hat problemlos geklappt. ABER: bei mir taucht jetzt in der Einleitung unter „Laufende Einkünfte aus Kryptowährung im Sinne des §27b Abs. 2 EStG“ der Betrag 69,31 auf.

Obacht jetzt wird es kompliziert: ich habe den Bericht nämlich zweimal in zeitlichen Abstand anfertigen lassen, beide Male taucht in der Einleitung dieser Betrag auf. Einmal ist dann dieser Betrag in der Steuererklärung unter der Nummer 171 eingetragen, und einmal nicht.
Und ich habe eigentlich nur Staking auf Binance gemacht, nix weiter. Also kein Lending etc… immer nur „Simple Earn“ Staking. Und ich dachte das wäre steuerfrei solange ich nichts in Fiat umwandle. (Und verkauft habe ich auch nix).

Und jetzt kenne ich mich gar nimmer aus.
Eintragen in die Steuererklärung ja/nein?
Steuerpflichtig ja/nein?
Hilfe!

Update: bin jetzt mal die „Transaktionen“ einzeln durchgegangen.
Jedesmal wenn ich von Binance vom Staking was bekomme, labelt das Programm es als „interest“ .und nicht als „staking“ kann es an dem liegen? Oder bin ich völlig daneben?

Ist wohl kein „richtiges“ On–Chain Staking in dem Fall und daher als Interest gelabeled.

Du kannst das manuell auch ändern mittels Bulk- Edit, ob das korrekt ist weiß ich allerdings nicht…

Frage mal @Bernhard, der hat das glaube ich schon genützt.

1 „Gefällt mir“

2023 wurden sowohl bei Simple Earn fix, als auch bei Simple Earn flex die Terms umgestellt. Dadurch ist steuerlich eine gewisse Undurchsichtigkeit bei SE Fix entstanden. Die Erklärung damals zur Umstellung erlaubete eine doppeldeutige Interpretation IMO, Blockpit sah es eher dahingehend als erwiesen an, das die Sicherheitsvariante Interest zu wählen ist, einfach um sicherzustellen, dass die Software nicht Steuerbetrug per Vordefinition verursacht.
Dieses Thema ist sicher eines derjenigen, die wir eventuell ausjudiziert bekommen, wenn jemand es als Staking umlabelt und daraufhin seine Sicht mit entsprechender Bewiesdokumentation vor dem Kadi gegen die Finanz behaupten möchte. Eine Bescheidsbeeinspruchung alleine wird da zwar dem Amtsweg entsprechen, aber nicht zum Erfolg führen.

1 „Gefällt mir“

Mein Steuerberater ist der Meinung, dass simple earn bei Binance (flexible oder locked) als lending (=>27,5% bei Zufluss) gilt.
Ausnahme: ETH-Staking. Wie allerdings WBETH zu bewerten ist, weiß er auch noch nicht. (Weiß das jemand?)

Danke für die Antworten, dann weiß ich jetzt warum das so ist.
Und meiner Meinung nach ist das Staking :wink: Ich werde mal das Internet durchforsten und vielelicht mal selber bei der Finanz anfragen.