FIFO bei 50% Bestand auf Börse / 50% Bestand auf Ledger

Guten Tag,

Folgender Fall. Alles dreht sich innerhalb eines Jahres ab.
Person A käuft zum ersten mal 20 QNT auf der Börse und transferiert sie nach dem Kauf auf den Ledger.
Danach käuft die Person weiter QNT auf der Börse welche auch auf der Börse bleiben.
Person A verkäuft irgendwann ein Teil seiner QNTs (die auf der Börse liegen. Nicht die auf dem Ledger).

Welche Käufe (steuerrelevant) werden nun herangezogen für Kurs Gewinn/Verlust.

Blockpit nimmt nämlich beim aller ersten Verkauf die Coins heran die nach dem o.g. Transfer eingekauft wurden.

Das ist doch falsch,oder?

Hoffe ich hab mich einigermaßen verständlich ausgedrückt.

Vielen Dank

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Nein, das ist völlig richtig, da FIFO depotgetrennt gemacht wird.
Daher verkaufst du die Tranchen die noch auf der Börse verblieben sind.

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o.k. und wie sieht es aus, wenn man die zuerst gekauften 20 vom Ledger wieder auf die Börse transferiert (wo die zuletzt gekauften 20 noch liegen) und dann 20 verkauft. Dann müsste Blockpit bei der Kalkulation den Einstandspreis + Gebühren der Token, die auf dem Ledger lagen, heranziehen, richtig? Das gleiche gilt für die Haltedauer.

Der am Ledger gelegene Coin wurde ja mit einem früheren Kaufdatum versehen auf den Ledger transferiert. Dieses verliert er jedoch dadurch nicht. Heißt, wenn am Ledger nicht schon vorher gekaufte QNT gelegen haben (davon hast du ursprünglich ja auch nichts geschrieben :smile:) schickst du genau dieselben wieder zurück und die Reihenfolge für den anstehenden Verkauf entspricht wieder der Anschaffungsreihenfolge. Auch das Haltefristthema wird hier genauso gehandhabt. Der Transfer zwischen zwei Adressen hat keine Auswirkung auf die Haltefrist, da diese vom Anschaffungsdatum aus gerechnet wird, nicht vom Einlangenszeitpunkt in einer bestimmten Wallet

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Wir sehen BlockPit völlig zu Recht den Vorgaben des BMF-Schreiben foldend.

Jedoch solltest Du Einspruch einlegen und auf Erfolg unserer Klage vor dem Niedersächsischen Finanzgericht hoffen.

Wir setzen uns für ein Wahlrecht ein.

Klage? Auf ein Wahlrecht der Verbrauchsreihenfolge? Lass uns den Ausgang hier unbedingt wissen, DE-User sind hier ja genug … :pray:t2: