@Hxnnxs
Wie du schon sagtest, habe auch noch nie gehört, dass die BMF-Ausnahme für die verlängerte Haltefrist nur für Staking und nicht für andere Einkunftsarten gilt.
In § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Satz 4 EStG heißt es
Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre;
Und in dem BMF-Schreiben entsprechend
Bei virtuellen Währungen kommt die Verlängerung der Veräußerungsfrist nach § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Satz 4 EStG nicht zur Anwendung.
Also gilt das wohl für alle Einkunftsarten im Zusammenhang mit Krypto-Assets. Staking wird explizit nicht erwähnt.
Dementsprechend bilde ich Lending in Blockpit auch steuerneutral ab, also
- Verleihen:
Transfer
der Token auf eine neue Integration „Lending Plattform X #1“
- Auszahlung:
Transfer
der vorher eingezahlten Token zurück auf die Wallet-Integration, und den Überschuss (also Erhaltene Zinsen) als Interest
.
Collateral ist ja nur bei Leihen (Borrowing) präsent, nicht beim Verleihen (Lending). Aber auch das kann man steuerneutral abbilden (das eingezahlte Collateral als Transfer
auf eine neue Integration, die geliehenen Assets als Non-Taxable
-Eingang damit Kostenbasis = Wert (Gift
wäre fälschlicherweise steuerbar, und Airdrop
passt auch nicht weil sonst Kostenbasis = 0€ also 100% steuerbar im Falle einer Veräußerung der geliehenen Assets, was mir nicht richtig erscheinen würde, da die Token ja nur geliehen sind und man gar keine echten Gewinne realisieren würde.), Rückzahlung später wieder als Non-Taxable
-Ausgang, gezahlte Zinsen als Fee
oder Payment
, zurückerhaltenes Collateral wieder als Transfer
zurück zur Wallet).
Man muss da nur aufpassen, dass man sich das nicht für Tricks zunutze macht, wie z. B. 10 ETH leihen (Non-Taxable), mit anderen 10 ETH zurückzahlen (Non-Taxable), die hohe unrealisierte Gewinne hatten. Somit hätte man die 10 ETH jetzt quasi steuerfrei gemacht. Ob das so erlaubt ist?
Ab besten also keine Bestände vermischen. Ohne nativen Support für Lending/Borrowing muss man da vorsichtig sein und alles immer überprüfen bevor man was stehen lässt.
Auch ist es kritisch, wenn man durchs Borrowing Long- (durch Looping) oder Short-Positionen (geliehenes Asset verkaufen, später ggf. gemessen in € weniger zurückzahlen) aufbaut. Da müsste man diese Gewinne/Verluste gemessen in € irgendwie nachtragen (vielleicht Kapitalerträge?), wenn man Borrowing, wie ich, mit Non-Taxable
abbilden würde. Halte mich davon Fern, bis man das gewiss richtig abbilden kann.