Label korrekt, UEB3 Fund

Liebe Blockpit-Gemeinde,

wieder eine kurze Frage wegen des korrekten Labelns (natürlich ohne Gewähr und Steuerberatung).

Wenn ich in einen Fond einzahle mit UDST (UEB3 Fund) und monatlich Erträge abziehe (USDT) auf meine Wallet habe ich die Einzahlung in den Fond mit “transfer” gelabelt und die Erträge mit “income”.

So fürs erste, wäre das ok? Natürlich lasse ich am Ende des Jahres den Steuerberater drüber gucken.

Ich bin noch relativ neu im Kryptobereich. So würde ich sagen klingt es für mich korrekt.

Um eine Einschätzung bin ich dankbar. Und wenn ich mich besser auskenne, dann gebe ich gerne auch mein Wissen weiter.

Vielen herzlichen Dank,

Stefan

aus Neugier und Unverständnis:

Du gibst monatlich FIAT Währung um Anteile von „UDST“ zu erwerben .. oder doch eher von USDT, was ja US-Dollar Tether wäre, also ein US-Dollar abhängiger StableCoin?
Wenn du FIAT Geld gibst und dafür USDT-Wallet Volumen aufbaust, dann ist das „Kauf“.
Wenn du den Bestand deines USDT-Wallet, z.B. bei einem der einschlägigen Anbieter, wie Binance, Kraken etc. im Lending gleichzeitig zur Generierung von Erträgen laufen lässt .. dann fällt das in die Rubrik „Anlage-SO“ mit der 256€ Schwelle (wie Staking).

Wenn du ebenfalls gleichzeitig noch diese Erträge die im Lending generiert wurden immer wieder unterjährig veräußerst, dann wäre es „Anlage SO“ Krypto-Handel mit dem Schwellenwert 1000€

Also was betreibst du??

Vielen Dank für Deine Antwort. Also ich zahle in einen Fond ein USDT ( About UEB3 | Regulated Digital Asset Investment Fund ) und erhalte monatlich Ausschüttungen.

Die Ausschüttungen würde ich als “income” klassifizieren und somit mit meinem persönlichen Steuersatz versteuern. Beim Einzahlen von USDT soll ich dann auf “buy” oder “transfer”. Eigentlich doch auf transfer da ich die USDT ja schon gekauft habe.

Danke nochmal!!

da steht „US Dollar“ .. also gibst du nationale FIAT Währung um Fondsanteile / Derivate käuflich zu erwerben .. bzw. werden diese von dir bereit gestellten Kapitalmittel in verschiedenen Konstrukten am Investmentmarkt „vermehrt“.

Der Anbieter ist hoffentlich lizensiert über die BAFIN, oder deren Entsprechung in Österreich / Schweiz ..und sollte dir eine saubere Steuerabrechnung zur Verfügung stellen.

Die Erträge deines Investment sollten vom Anbieter in einer FIAT-Währung dokumentiert sein, bevorzugt in € ..!
Andernfalls musst du jeweils händisch jeden Monat zum Zuflusszeitpunkt einer Krypto-Ausschüttung an das dir zugeordnette Wallet ja den Tageskurs verrechnen, für die Steuererklärung.
Denn der Vorgang wäre nach meiner Erinnerung an die BMF-Schreiben ja einem Staking, Lending etc. gleichzusetzen. Also 256€ Schwelle .. .

Nimmst du dann diese Ausschüttungen und verkaufst diese, ohne ein entsprechendes Volumen an dem jeweiligen Krypto-coin vorweisen zu können was schon über ein Jahr in dem Wallet liegt - dann wäre dieser Verkauf und Erhalt von FIAT ja wiederum ein „Kryptohandel“ mit der 1000er Schwelle ..

Super, vielen Dank für Deine Hilfe. Wenn ich die Ausschüttungen als “income” in blockpit label und die Steuerberechnung von Blockpit für die Steuererklärung nutze, dann sollte es mit Tageskurs etc automatisch dokumentiert sein von blockpit?

Die bieten auch Banküberweisung in Euro an auf mein deutsches Bankkonto auch die Einzahlung. Wäre diese Ein- und Auszahlungen einfacher in der Steuererklärung?

Danke nochmal.

Blockpit zeigt leider (zumindest in der free-Account Version) keine selbst vom Algorithmus erzeugte vergleichende FIAT-Wertstellung bei zyklischen Einnahmen aus Binance an.
Dort halte ich kleine Positionen im „Binance Earn“ ..was je nach Art des Coin einem Staking, respektive Lending entspricht.
Die täglichen Zuflüsse an Coin-Bruchteilen werden nur automatisiert gelabelt, als „interest“ (im Sinne von Zinsschuld die der Betreiber BINANCE also mir gegenüber zu leisten hat) - leider ohne € Wertstellung.

Wenn du also die Krypto-Bruchteile monatlich erhältst und automatisiert mit dem jeweiligen FIAT Wert zum Fälligkeitszeitpunkt (Zuflusszeitpunkt) auch gegen € auf ein Bankkonto bekommen kannst - dann vereinfacht dies eine händische Steuerbuchhaltung auch ohne bezahlten Blockpit Account natürlich ungemein.

du musst halt im Kleingedruckten des Beteibers lesen - wenn deinem „Krypto Wallet“ Bruchstücke eines Krypto-coin gutgeschrieben werden, dann ist es steuerrechtlich die 256€ Schwelle ..wie z.B. beim Staking.

Wenn sich jedoch dein Bestand an Krypto Bruchstücken die du in dem Wallet hältst nicht erhöht - und die Ausschüttung an dich in FIAT Währung schon von Seite des Anbieters erfolgt, dann wäre es wie ein ganz normales Kapitalertragsgeschäft zu sehen .. halt dann „Anlage KAP“ .. wobei du eben nun nicht in Sparbuch oder Aktien investiert bist, sondern halt in einen Fonds der halt am Derivate- und Kryptomarkt aktiv ist.

Anlage SO ist immer nur relevant wenn du tatsächlich Zuflüsse in dies possierlichen Kryptotierchen hast .. und/oder selbst Krptotierchen veräußerst.

Eine alleraller letzte Frage noch: wenn ich bei Auszahlung auf mein Bankkonto nur KAP zahle aber bei Auszahlung auf die Wallet wie staking mit persönlichem Steuersatz leider Höchstsatz, dann wäre es doch steuerlich besser für mich auf Bankkonto?

wie schilderte, vorbehaltlich Änderungen in den neuen Formularen ..also auf Basis meine Erfahrung der in 2025 händisch erstellten eigenen Einkommenssteuererklärung für 2024 -die mir nebenbei auch die Glaubwürdigkeit für die NV erbracht hat (2025/2026) ..sprich sicherlich einer zusätzlichen internen Revision unterzogen wurde:

„Staking/Lending für Privatanleger“ liegt nach dem damaligen BMF-Schreiben vor -wenn „ICH“ Krypto Bestände für die Transaktionsvalidierung eines Netzwerk bereitstelle und dabei zusätzlich Coint-Bruchteile als Belohnung erhalte. Die Belohnung ist ja begründet durch den Nutzungsausfall meiner Bestände im Zeitraum der Teilnahme.
Man kann etwas vereinfacht und nicht sachgerecht die Situation mit einer Festgeldanlage unter Sperrfrist vergleichen ..nur sind „die Zinsen“ hier halt nicht eine FIAT-Währung, sondern man ist in einer Kryptowährung unterwegs.

formal rechtlich zählte 2024/25 Krypto als „Sonstige“ ..wie Schmuck, wertvolle Gemälde
Der Zufluss von diesem „Sonstige“ in dein Eigentum, sprich die Ausschüttung von Krypto-Bruchteilen von einem Netzwerk an dein entsprechendes Wallet auf diesem Netzwerk fällt darum unter die Steuerliche Schwelle „256€“ pro Jahr.
Sprich wenn du einen Job hast der ohnehin durch Lohnzahlung deinen Einkommensgrundfreibetrag ausschöpfte, dann durftest „du“ in dem Jahr bis zu 256€ in Krypto-Bruchteilszuflüssen auf Kryptowallets durch das Staking erhalten -ohne auf diese Zuflüsse eine Einkommenssteuer zahlen zu müssen.
Wohlgemerkt -es liegen dabei halt dann weitere Bruchstücke in deinen Wallets, zusätzlich zu denen die du ggf. durch Kauf an einer Börse selbst erworben hattest.

Nimmst du nun von einem Wallet, sagen wir beispielhaft in meinem geliebten TRX Netzwerk, nimmst du dort die Coins und löst praktisch den ganzen Bestand auf .. sprich du hast am 1.1.2024 meinetwegen „10“ TRX käuflich erworben .. und bis zum 2.1.2025 sind durch Bruchteilszuflüsse bei Teilnahme am Staking dann „11“ TRX auf dem Wallet - dann musst du schauen, da die Historie relevant wird:

„10“ TRX hattest du selbst gekauft - der 1.1.2024 bis 2.1.2025 sind „365 +1“ .. du hast die bei Krypto Investment geltende Spekulationsfrist von einem Jahr ausgeharrt ..um einen Tag, damit fällt auf einen von diesem Volumen bestenfalls entstehenden pos. Verkaufserlös (aka „Gewinn“) durch eine hoffentlich erlebte Kurssteigerung keine Einkommenssteuer an. Ebenso wäre dann jedoch eine Veräußerung unter effektivem Verlust nicht mehr steuerrechtlich nutzbar.
Bei sog. „unterjähriger Veräußerung“ würde ein Verkauf mit Kursgewinn halt bedeuten das Resultat (die erzielten €) zählen dann zum relevanten zu versteuernden Einkommen - und können nur dann Abgabefrei sein, wenn du durch derartige Krypto -Spekulationsgeschäfte in dem Jahr nicht mehr als 1000€ Gewinn erzielt hast.

Kommen wir nun abermals zu der Situation „1.1.2024 bis 2.1.2025 ..und von 10TRX auf 11TRX“ ..und betrachten den Aspekt STAKING:
In dem Gedankenbeispiel sind halt meinetwegen immer mal wieder „0,00234 .. 0,0345 ..0,1156TRX“ zu dem Anfangsbestand im Laufe des Steuerjahres (1.1.-31.12.2024) in dein Wallet gerieselt, wurden bestenfalls automatisch „mitverzinzt“ ..also wie beim sog. Zinseszins des Sparbuch .. damit es letztlich zu dem 1TRX Zuwachs kommen konnte.
Nun sagt das deutsche Steuerrecht derartige Bruchteilszuflüsse müssen zum Transferzeitpunkt in dein Wallet eine Kurswert-Dokumentation, sprich ein Label haben welcher Höhe in FIAT Währung diese Bruchteile zum Zuflusszeitpunkt entsprochen haben.
Damit man dann bei der Steuererklärung auch darlegen kann, wie man in Relation zu der mit dieser Ertragsart steuerrechtlich verknüpften 256€ Schwelle steht.
Vereinfacht gesagt -um es bildlich zu beschreiben (so unterhalte ich mich mit meiner 84jährigen Mutter über meine Krypto- und Aktiengeschäfte)
„stell dir vor du hättest jemand einen Apfel geborgt - Äpfel kosten das ganze Jahr über immer wieder unterschiedlich viel € .. und dieser Jemand gibt dir jede Woche eine hauchdünne Apfelscheibe über deren Marktwert du bei Erhalt Buch führen musst .. und dann kommt die Regierung am 1.1. des Folgejahres und verlangt Auskunft .. und egal ob die Abfelscheiben bis dahin verschimmelt sind (Weil Kursverfall von „Apfel“) und du auch nichts davon gegessen hattest (nichts von den Apfelscheiben konsumiert, verkauft..) die Regierung will trotzdem wissen welche theoretische Summe in € dir da rechnerisch zugeflossen war.“

Solltest du also andere Einkünfte haben, z.B. Lohneinkommen und dein Grundfreibetrag damit bereits erfüllt sein .. dann willst du ggf. besser schön brav an der 256€ Schwelle für diese zusätzliche Einkommensart balancieren .. .

Zusätzlich wäre eben zu beachten: dieser „1TRX“ den du ja am 2.1.2025 in der Beispielgeschichte zusätzlich veräßerst, bei der vollständigen Leerung des Bestandes -der hat dann für sich basierend auf den Zuflussdaten ja nur eine „unterjährige Historie“ ..muss also mit seinem € Erlös dann wiederum als unterjähriger Verkauf in dr Steuerklärung für das Jahr 2025 erscheinen, jene die du dann 2026 zu erstellen hast.. .

Das alles mag zunächst verwirrend klingen, wie der Spruch den ich immer benutze .. zwei Polizisten von der Fahndung sitzen im Auto vor der Rocker-Bar „du Erwin, ich habe Strichliste gemacht, wenn jetzt noch drei rauskommen ist der Laden voll“ :grinning_face_with_smiling_eyes: