Ich frage mich wie ich den Kauf einer Node und das daraus resultierende Staking steuerrechtlich darstellen muss. Konkret geht es um das Projekt von BlackFort Network.
Hierbei erwerbe ich eine Node zum Preis von x EUR, welche über 10 Jahre hinweg Tokens generiert. Jeglicher damit generierter Token wird aber umgehend gestaked. Ich erhalten somit nicht den Token aus dem Mining sondern gleichbleibende Staking Rewards.
Staking ist ja beim Zufluss nicht zu versteuern aber dann bei der Veräußerung. Wie bringe ich nun (oder garnicht?) die Anschaffungskosten der Node in die Berechnung?
Gute Frage!
Würde mich auch interessieren! Soweit mir bekannt ist, wird erst mit Veräußerung steuerlich relevant.
Die Frage stellt sich mir, ob ich schon vorher die Anschaffungskosten im Steuerbericht vermerken und somit dem Finanzamt mitteilen muss?
Es ist so, dass man zB 2023 den Coin gekauft und gestakt hat, 2024 dazugekauft und 2025 zB auscashen will. Wann muss ich was dem Finanzamt mitteilen?
Genügt es nicht, wenn man in dem Jahr die Steuer, abzüglich der Anschaffungskosten, berechnen lässt, wenn man den Coin in Euro umwandelt und veräußert?
Meiner aktuellen Ansicht nach erwerbe ich mit der Node lediglich das Recht, Staking Rewards zu erhalten. Ich erwerbe keine eigentlichen Tokens. Für den Kauf fallen in jedem Fall keine Steuern an. Die Staking Rewards sind beim Zufluss steuerfrei und beim Verkauf entsprechend zu versteuern (Anschaffungskosten sind mit null anzusetzen).
Ich kann somit keinerlei Kosten aus dem Erwerb für die Staking Rewards gegenrechnen und muss alle Tokens aus dem Staking voll versteuern.
Im konkreten Fall von BlackFort bin ich mittlerweile schon etwas schlauer. Eine Node entsprich einem NFT, welcher in einen Smart Contract eingeschlossen wird. Nach neuem österreichischem Steuerrecht sind NFTs nach einer einjährigen Haltefrist weiterhin steuerfrei. Solle ich somit in ein paar Jahren den NFT tatsächlich wieder verkaufen, fallen keine Steuern dafür an.
Zu deiner Frage… ich würde die Anschaffung nicht melden, solange sie nicht wieder veräußert wird (erst dann fallen Steuern an und beim Ankauf von Tokens kann man den Verkauf ja gegenrechnen, da nur der eigentliche Gewinn steuerpflichtig ist).
So denke ich auch, habe aber keine Ahnung wie sich dann das Finanzamt verhalten wird.
Angenommen ich kaufe und handle auf verschiedenen Cryptobörsen einige Jahre und schöpfe den Zufluss, Airdrops, Gewinne aus Staking, usw …., nie ab, lasse es liegen (hodle), wandle nie in Fiat um und entscheide mich zB vier Jahre später, das erstmal, einige Gewinne einzelner Coins in Fiatwährung umzuwandeln und abzuschöpfen!
Muss ich während dieser Zeit überhaupt einen Steuerbericht vorlegen, auch wenn ich angenommen, nicht einmal einen Gewinn erzielt habe?
Ich bin hier nur Laie aber dafür sind ja Programme wie Blockpit da. Jede Transaktion muss lückenlos dokumentiert werden, damit der schlussendlich tatsächliche Gewinn aus allen Tausch Geschäften, abzüglich Zufluss, Staking, usw. bei Auszahlung in Fiat ermittelt werden kann.
Evtl. kann hier die Community weiterhelfen.
Soweit ich das verstehe, muss ich dem Finanzamt erst melden wenn ich schlussendlich in Fiat umwandle. Hierbei glit sowohl positiver wie auch negativer Gewinn (Verlust).
Ich weiß auch nicht, ob es auf meine Steuererklärung eine reale Auswirkung hat, wenn icvh in einem Jahr nur Verluste melde?
Ich habe eine Ähnliche problematik.
Was ich nicht ganz verstehen ist wo kann man bei Blockpit angeben, dass die Staking rewards (ich habe sie als „Staking“ galabelt) nicht veräußert werden.
Gibt’s überhaupt einem Label bei Blockpit um z.B. eine Transaktion zu einem Anderen Wallet als Veräußerung zu definieren?
Welches Steuerland? Wie stellt sich das Staking dar? Eine Wallet, oder zwei getrennte?
Wenn zwei, wo fließen die Rewards zu? Zum Stake in dieselbe, oder in die andere?
Eine Veräußerung iSv Bezahlung für Ware/Dienstleistung labelst du als Payment. Dazu bedarf es keiner weiteren Wallet. Einen Tausch gegen ein anderes Asset derselben Klasse kannst du als Trade auch zwischen zwei verschiedenen Wallets darstellen. Klassischer Anwendungsfall hier z.B. ein ICO