RWA-Yield-Token

Hallo Leute,

in Österreich sind ja Token denen ein realer Wert (Aktien, Immobilien) zugrunde liegt Asset-Token. Mich würde nun aber interessieren wie Yield-Token, die einen Teil ihres Yields aus RWA generieren, steuerlich eingestuft werden. Im Prinzip handelt es sich ja immer noch um eine Kryptowährung oder?
Also Beispiele hierfür wären: Onyc (OnreFinance), PRIME (Hastra) etc. oder andere Yield-Token wie JLP (Jupiter - teilweise Yield aus Perps).
Ich hoffe, es gibt hierzu schon nähere Infos.

LG Luki :slight_smile:

Ministerposten werden nach Parteibuch zugeschustert - insofern ist der Bürger meist weiter in Gebrauch und Kenntnis als der ministeriale Wasserkopf.

Würde wetten dazu gibt es noch keine detaillierte Ausarbeitung von staatlicher Seite.

Ist ja fast überall so….
Ich hätte nichts dazu gefunden, deswegen wollte ich wissen wie andere es handhaben. Ich würde es jetzt einfach mal als Kryptowährung betrachten. Was meinst du?

tokenisiert” ist z.B. im BMF-Schreiben (Deutschland) der Sammelbegriff für allerlei Investment-Formen, die sich nicht auf Aktien, klassisches Sparbuch oder Kunst beziehen.

Also das Ministerium wirft BlockChain (DeFi) und Crowd-Invest etc. alles zusammen.

Insofern kannst du also alles derartige auch im deutschen Rechtsrahmen (“überjährig / unterjährig” , “256€” und “1000€”) in der Endsumme zusammen fassen. Nur Gewinn und Verlust muss natürlich zunächst Sortenrein verrechnet werden.

Grundsätzlich sind jedoch in den “1000€ Krypto” nicht nur Krypto gemeint

Für Österreich wird die Vorschriftenlage ähnlich sein, was die Erscheinungsformen von Investments betrifft -doch die Fristen was wann steuerlich bewertet wird sind glaube anders, da gibt es doch Abweichung z.B. in Sachen “zum Zuflusszeitpunkt..” und was Swap oder trade sei..

Danke für die Antwort!
Allerdings bin ich jetzt etwas verwirrt bezüglich der Einordnung dieser Assets. Also konkret: Wie würdest du solche Investments bei blockpit dokumentieren? Ist es jetzt korrekt, diese als Kryptowährung zu deklarieren?
LG :slightly_smiling_face:

im deutschen Steuerrecht: “Krypto und andere Token”

..in deiner Erzählung taucht das Wort auf, also wäre dein Fall in Deutschland in einem Steuerformular (Anlage SO) verortet

Wie es in Österreich läuft musst du in euren Behördenschreiben schauen

In Österreich werden Krypotwährungen wie folgt definiert:

Gemäß § 27b Abs 4 EStG ist eine Kryptowährung „eine digitale Darstellung eines Werts, die von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert wurde oder garantiert wird und nicht zwangsläufig an eine gesetzlich festgelegte Währung angebunden ist und die nicht den gesetzlichen Status einer Währung oder von Geld besitzt, aber von natürlichen oder juristischen Personen als Tauschmittel akzeptiert wird und die auf elektronischem Wege übertragen, gespeichert und gehandelt werden kann. Als Kryptowährung gelten auch Forderungen auf Rückzahlungen, die aus der Überlassung von Kryptowährungen im Sinne des Abs 2 Z 1 entstehen“.

Darunter fallen somit öffentlich angebotene Kryptowährungen, die eine Akzeptanz als Tauschmittel genießen. Die (allgemeine) Akzeptanz als Tauschmittel kann auch erst später (nachfrageseitig) entstehen, unabhängig davon ob die Kryptowährung schon bei ihrer Ausgabe öffentlich angeboten wurde. Beispiele für Kryptowährungen sind Bitcoin, Ether, Litecoin und Ripple (EStR 2000 Rz 6178a). Auch sogenannte „Stablecoins“, bei denen der Wert durch einen Mechanismus vom Wert einer zugrundeliegenden gesetzlichen Währung oder anderen Vermögenswerten abhängen soll, können unter den Kryptowährungsbegriff fallen (z.B. Tether).

Nicht erfasst – mangels Eigenschaft als Tauschmittel – sind sogenannte „Non-Fungible Token“ (NFT) und „Asset-Token“, denen reale Werte zugrunde liegen (z.B. Wertpapiere, Immobilien). Die Besteuerung dieser Produkte richtet sich je nach Ausgestaltung nach den allgemeinen ertragsteuerlichen Bestimmungen.

Bei meinem Fall treffen eben Asset-Token und Kryptowährungen zusammen. Es sind ja keine reinen Asset-Token, weil sie ja nicht einen einzigen realen Wert abbilden, sondern der Wert aus diversen Quellen (auch reale Werte) entsteht. Ich würde es am ehesten als Stablecoin einordnen, da eben explizit dabeisteht, dass diese auch von anderen Vermögenswerten abhängen können. Bin mir eben nicht sicher, weil Asset-Token anders zu versteuern wären…

also das desaströse Immobilien-Invest Portal EXPORO, was mir große Verluste bereitet ..das schreibt bei den Investment Angeboten von “Token” ..gemeint sind dann “Assets → Immobilien” und ich bekomme ja die Ertragszahlung auch als € .. insofern wird da ganz normal in Deutschland über Anlage KAP abgerechnet.

Das entspricht dem österreichischen Passus: und „Asset-Token“, denen reale Werte zugrunde liegen (z.B. Wertpapiere, Immobilien). Die Besteuerung dieser Produkte richtet sich je nach Ausgestaltung nach den allgemeinen ertragsteuerlichen Bestimmungen.

Bei deinem Fall kenne ich das Anlageziel nicht .. für was die Dinger auf was für einem Netzwerk gedacht sind.

Bei diesen Token ist eben das Problem, dass sie kein Asset abbilden. Man könnte sie als Yield-Bearing-Stablecoins definieren - der Yield ergibt sich zum Teil aus Lending, aber bei manchen Token eben auch aus realen Investments bzw. Assets. Solche Coins sind ja dann irgendwo zwischen Asset-Token und Kryptowährung, deshalb ist die steuerliche Einordnung meiner Meinung nach knifflig. Ich würde es aber am ehesten als Stablecoin einordnen - Asset-Token macht ja nur bedingt Sinn…