ich hätte eine Frage zum Steuerausgleich.
Steuern werden doch nur fällig wenn ich auscashe und meine Gewinne zurück in FIAT tausche stimmt das?
Also muss ich meine Kryptos beim Steuerausgleich nicht angeben solange ich Krypto zu Krypto wechsel, oder?
Danke für eine Antwort SG Jan:+1:
deine Aussage ist richtig, solange du von der aktuellen Rechtslage sprichst.
Im alten Steuerregime vor der ökosozialen Steuerreform war das noch steuerpflichtig.
Nehme jedoch an, du sprichst vom aktuellen Jahr
rede vom Jahr 22 und 23.
Mein Plan wäre alle sauber und Lückenlos vorzubereiten und in dem Jahr wo ich auscashe in Fiat würde ich es einreichen.
Oder soll ich es der Steuererklärung jedes Jahr beifügen egal ob ich auscashe oder nicht damit das Finanzamt „vorbereitet“ ist?
Was ist der bessere Weg? Will jeinen Stress mit dem Amt. DANKE für die Antwort.
In Österreich hast du in der Onlineerklärung gar keine Möglichkeit einer Beilage, da das vom Finanzamt gar nicht gewünscht wird.
Nur im Falle einer Steuerprüfung benötigst du die Dokumentation.
Anders verhält es sich mit NFTs und diversen Einkommensarten im Kryptobereich.
So du schon die entsprechenden Lizenzen hast kannst du dem Bericht ja entnehmen, was steuerrelevant war im 2022-er bzw. 2023-er Jahr
Willst du dir diese jedoch sparen, solltest du dir den aktuellen Steuerguide
durchlesen
dann ist wichtig dss du alles Dokumentiert hast das du es Vorlegen kannst falls es verlangt wird!
Mein Gedanke war das wenn ich irgendwann in Fiat tausche ich gleich zum Finanzamt gehe und meine 27,5 % abliefere das ich meine Ruhe habe.
Spätestens wenn ich Fiat aufs Konto überweise wird man doch stutzig oder nicht.
Vielleicht tausche ich garnicht mehr in Fiat. Danke
Wie wird eigentlich festgelegt wo die Kryptos herkommen? Zählen sie in dem Land in dem ich zum Zeitpunkt des kaufes gelebt habe?
Frage zwecks Steuerfreiheit in Deutschland nach einem Jahr. Danke
@JanPi3: Da ich bisher nichts in FIAT umgetauscht habe und auch sonst nichts tue um Steuern auszulösen, habe ich bisher bei der Steuererklärung nichts angegeben. Aber alle Unterlagen brav sortiert und kann sie bei Bedarf jederzeit der Finaz vorlegen. (Spreche jetzt für Österreich).
Es zählt nicht das Land der Anschaffung sondern dein Wohnsitz. Entsprechen diesem gelten die steuerlichen Regeln. Beim Wechsels des Wohnsitzes von einem in ein anderes Land gelten eigene Umzugsbesteuerungsregeln
Hallo Bernhard, ich bins schon wieder:joy:!
Hab mir deine Erklärung zu den Steuern mal durchgelesen. Wenn ich eine Schenkung an meine Frau oder Kinder mache ist es auch Steuerfrei sehe ich das richtig?
Ja, meines Wissens nach schon. Die Anschaffungskosten und deren Zeitpunkt müssen dann halt dem Beschenkten mit übergeben werden. In einer Belegfähigen Form. Sonst hat der Beschenkte bei einem Wechsel in FIAT später mal weniger Freude.