Steuerevent bei Kauf von physischer Kunst

Hallo!

Wenn ich in Österreich 1 BTC halte und damit ein Kunstwerk kaufe – wie sieht die steuerliche Behandlung für beide Seiten aus?

Angenommen:

  • Ich habe den BTC vor mehr als einem Jahr privat gekauft (Buy & Hold, kein Staking, keine laufenden Erträge).
  • Ich kaufe von einer Galerie oder einem Künstler ein physisches Kunstwerk im Gegenwert von 1 BTC.

Fragen dazu:

  1. Muss ich als Käufer Kapitalertragsteuer zahlen, obwohl ich den BTC länger als ein Jahr gehalten habe?
  2. Muss die Galerie oder der Künstler Umsatzsteuer auf den Verkauf abführen – auch wenn ich mit BTC bezahle?
  3. Wird der Vorgang generell als Tauschgeschäft behandelt und was bedeutet das für die steuerliche Bewertung?

Danke für eure Erfahrungen oder rechtlich fundierten Einschätzungen! :pray:

Hallo @gregorSamsa,

wenn du mit BTC etwas kaufst, dann gibst du die BTC aus (payment), wie wenn du etwas mit FIAT kaufst! D.h. du realisierst einen Gewinn od. Verlust (je nachdem was das was du kaufst in FIAT Wert ist). d.h. steuerpflichtiger Vorgang - du gibst deine BTC aus.

Wenn du ein Bild bei einem Händler kaufst, dann ist der Preis mit MwSt.
Somit muss der Verkäufer (wenn Unternehmen) diese natürlich angeben und abführen,
wie bei jeder anderen Ware auch. Wenn privat dann keine MwSt.

Haltefrist bei Krypto in Österreich gibt es nicht mehr seit 1. März 2022.