Hallo!
Wenn ich in Österreich 1 BTC halte und damit ein Kunstwerk kaufe – wie sieht die steuerliche Behandlung für beide Seiten aus?
Angenommen:
- Ich habe den BTC vor mehr als einem Jahr privat gekauft (Buy & Hold, kein Staking, keine laufenden Erträge).
- Ich kaufe von einer Galerie oder einem Künstler ein physisches Kunstwerk im Gegenwert von 1 BTC.
Fragen dazu:
- Muss ich als Käufer Kapitalertragsteuer zahlen, obwohl ich den BTC länger als ein Jahr gehalten habe?
- Muss die Galerie oder der Künstler Umsatzsteuer auf den Verkauf abführen – auch wenn ich mit BTC bezahle?
- Wird der Vorgang generell als Tauschgeschäft behandelt und was bedeutet das für die steuerliche Bewertung?
Danke für eure Erfahrungen oder rechtlich fundierten Einschätzungen!