Steuerklärung 2022 - Krypto Transaktionen in 2021 integrieren

Hallo,

Ich habe jetzt meine Steuerbericht für das JAhr 2022 vorbereitet (etwas spät ich weiss). Ich muss die Transaktionen in 2021 (ab ende Oktober) in das JAhr 2022 integrieren.

Ich hatte mir vorgestellt, dass ich d. Report für 2021 machen kann und dann die werte zusammenführen, aber in das Report für 2021 fehlen die Kennzahlen 171 bis 176.

Weiß Jemand wie die Lösung ausschaut?

Wie soll man das verstehen? Du möchtest die Steuererklärung der 2021-er Jahres mit der des 2022-er Jahres zusammenlegen?

In Österreich wurde mit d. einführung d. Neubestand ab d. 01.03.2022 eine Rückwirkende Frist von 6 Monate definiert. Die Transaktionen in die 6 Monate vor d. einführung d. Neubestand kann mann im Jahr 2022 melden.

Ich habe meine erste Kryptowahrungen ende Oktober 2021 gekauft und dadurch sind alle meine transaktionen innerhalb der definierte Zeitspanne. Ich habe damals bei einem Steuerberater gefragt ob es stimmt wie ich es verstanden habe, und er hat es bestätigt.

Da kommt irgendwie etwas durcheinander. Mit der Gesetzgebung der ökosozialen Steuerreform wurde eine rückwirkende Betrachtung zum 1.3.2021 für die Neubestandsregel gültig. Das ist richtig. Deine Aktivitäten im Jahr 2021 fallen jedoch noch in die alte Gesetzgebung. Daher hast du im Formular auch noch einen anderen Aufbau. Die stammen ja vom BMF und sind demnach wohl richtig.
Im Jahr 2022 galten 2 Steuerregelungen: Bis zum Monatsultimo im Februar wurde noch per alter Regelung versteuert, ab 1.3. trat dann die neue Gesetzgebung in Kraft. Es wurde aber auch die Möglichkeit verordnet, das erste Jahresviertel in die neue Regelung zu optieren. Sprich das gesamte Jahr 2022 nach der neuen Berechnung zu bewerten. Diese Option wird von Blockpit per default angenommen, da nur in wenigen Ausnahmefällen (bei Verkäufen nach der Jahresfrist) ein Verbleib in der alten Gesetzgebung sinnvoll gewesen wäre.
Aber von einer Zusammenlegung von Steuerjahren hätte ich nicht gehört. So funktioniert das österreichische Steuerrecht bislang eigentlich nicht.