Steuerliche Behandlung von Bridging

Hallo zusammen,
ich habe in den letzten Monaten einige Bridges im DeFi Bereich genutzt und frage mich, wie dieser Vorgang bei der Steuerberechnung behandelt wird. Wenn ich mit meinem Metamask Account ETH vom Ethereum Mainnet auf irgendeine Layer 2 Blockchain bridge, bleiben die Coins ja prinzipiell in meiner Wallet und sind nur auf einem anderen Netzwerk. Das könnte man ja prinzipiell als Transfer ansehen, so wie von einer Wallet zu einer anderen.
Alternativ und konservativer wäre natürlich die Einordnung als Tausch: Veräußerung der ETH auf dem Mainnet und Anschaffung der ETH auf der Layer 2 Blockchain.

Meines Wissens nach gibt es noch keine klaren Regelungen in Deutschland, aber eventuell hat ja jemand bereits Erfahrungen mit dem Finanzamt gemacht oder anderweitig Kenntnisse bekommen.

Liebe Grüße

Hi,
ich behandle das ganze als steuerfreien Transfer von einer Integration zur anderen der zugrunde liegende Token bleibt ja eigentlich gleich, auch wenn es ein anderer Contract auf einer anderen Layer ist.
Bis jetzt hat das Finanzamt dieses Vorgehen nie beanstandet.
Bei automatisierten Integrationen behandelt Blockpit dieses Vorgehen auch als Transfer.

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Danke für die Antwort, genau so hätte ich es auch behandelt. Mir ist zufälligerweise heute auch aufgefallen dass Blockpit es so behandelt, nur muss ich einige Bridging-Aktionen selbst korrigieren/zusammenführen da es walletübergreifend ist.

Ich habe im anderen Thread bezüglich der Liquid Staking Token ja bereits geschrieben, dass ich mit Steuerberater und Finanzamt im Austausch bin. Wenn ich da genauere Antworten habe, kann ich da gerne Bescheid geben!

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Kennst Du die Telegramm Gruppe für BlockPit? Dort werden solche Fragen regelmäßig besprochen und auch vom offiziellen Support unterstützt. Spart viel Zeit.

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Danke für die Info! Dann werde ich da mal vorbeischauen :slight_smile: