Steuerliche Behandlung von DeFi-Darlehen und Zinsen bei Kryptotransaktionen

Hallo zusammen,

ich beschäftige mich intensiv mit der Welt von DeFi, insbesondere mit Protokollen wie AAVE, und ich hoffe, Klarheit über die steuerlichen Implikationen von Transaktionen mit Kryptodarlehen zu erhalten. Speziell interessiert mich die korrekte Art der Meldung dieser Transaktionen und die Handhabung der angefallenen Zinsen zu Steuerzwecken. Hier sind die Details und meine Fragen:

Bei Aufnahme eines Darlehens über ein DeFi-Protokoll, zum Beispiel die Ausleihe von 100 USDC, finden zwei Transaktionen statt:

  1. Ich erhalte 100 USDC.
  2. Ich erhalte zudem 100 VariableDebtUSDC-Token, die meine Schuld darstellen.

Die Rückzahlung des Darlehens beinhaltet ein weiteres Set von Transaktionen:

  1. Ich gebe die 100 USDC (zuzüglich etwaiger Zinsen) an das DeFi-Protokoll zurück.
  2. Die 100 VariableDebtUSDC-Token werden ebenfalls zurückgegeben oder vernichtet, um zu signalisieren, dass die Schuld beglichen wurde.

Meine Fragen sind wie folgt:

  1. Nicht-steuerpflichtige Transaktionen? - Ich habe alle vier dieser Transaktionen (Empfang und Rückzahlung sowohl der USDC als auch der VariableDebtUSDC-Token) in meiner Steuerdokumentation als „nicht steuerpflichtig“ gekennzeichnet. Ist dies der korrekte Ansatz?
  2. Umgang mit „VariableDebtUSDC“ zu Steuerzwecken - Die „VariableDebtUSDC“-Token zeigen in Blockpit einen Hinweis auf einen „missing value“. Wie sollte ich diese bewerten? Wäre es angemessen, sie mit einem Wert von null zu listen, oder sollte ich sie als negativen Betrag (z.B. -100 USD) markieren, um die Schuldenverpflichtung zu reflektieren?
  3. Steuerliche Behandlung der angefallenen Zinsen - Als Bonusfrage interessiert mich auch die korrekte Handhabung der auf diese Darlehen angefallenen Zinsen. Wie werden die Zinsen aus steuerlicher Sicht behandelt? Handelt es sich um ein steuerpflichtiges Ereignis, und wenn ja, wie sollte es gemeldet werden?

Ich schätze Ihre Zeit und alle Einblicke, die Sie zu diesen Fragen bieten können. Das Verständnis der korrekten steuerlichen Behandlung dieser Arten von Transaktionen ist entscheidend für die Einhaltung der Vorschriften und die genaue Berichterstattung.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!

Zusatzinfo: Mein Steuerwohnsitz befindet sich in Deutschland.

Hallo amaziz!

Sowie ich jetzt das interpretiere nach deiner Angabe hast du nur USDC jetzt hinterlegt gehabt, dir aber dafür nichts ausgeliehen.
Das heißt du bekommst für deine
100 USDC —> variable debtUSDB Token als Pfand für deine USDC
Abgebildet habe ich das als Trade (Lable)
Vielleicht kannst du das auch als
Non-Taxable Auszahlung USDC (Non-Taxable ist steuerlich neutral)
u. Einzahlung Non-Taxable debtUSDC… verbuchen

Für den USDC Stablecoin bekommst du noch einen Zins (APY) Lending → Lable (Interest)
Wonach dein Bestand dann nach der Zeit wächst (Müsste aber ein steuerlicher Akt
sein weil du ja dafür was bekommst).
Du kannst dir auch zusätzlich noch einen Kredit aufnehmen.
z.b.:
gerappten BTC

Gibt aber schon einen Beitrag dazu

Label Borrow gibt es derzeit leider noch nicht.
Gibt aber schon ein Vote dafür (Nutzervorschläge Blockpit)
Bitte stimme dafür abgeben damit das Label mehr Priorität bekommt.

Ich bin aus Österreich für mich ist das Steuerlich egal Krypto —> Krypto
LG Tom

Vielen Dank, Thomas, für deine Einsichten! Die Beiträge, die du geteilt hast, haben geklärt, dass Transaktionen für das Ausleihen und Zurückzahlen als nicht steuerpflichtig markiert werden sollten.

Es scheint jedoch ein Missverständnis bezüglich der Natur von variabledebtUSDC zu geben. Diese sind kein Pfand, sondern ein vom Aave-Protokoll erstelltes Artefakt, das die vom Kreditnehmer geschuldete Summe darstellt.

Beim Verleihen:

  1. Du hinterlegst 1 ETH bei Aave und erhältst 1 aETH zurück. Ich verbuche dies als Handel.
  2. Bei der Rücknahme gibst du die aETH zurück (z.B. 1.001 aETH aufgrund von angefallenen Zinsen) und erhältst eine entsprechende Menge ETH zurück. Ich behandle die fehlende Historie der 0.001 aETH, indem ich eine Ausgleichstransaktion erstelle und diese als „Zinsen“ oder „Staking“ markiere, was steuerpflichtig ist.

Beim Ausleihen (der Schwerpunkt meiner ursprünglichen Frage):

  1. Um 100 USDC gegen deine 1 ETH als Sicherheit auszuleihen, gibt dir Aave 100 USDC sowie 100 variabledebtUSDC-Token, die einfach die Schuldsumme nachverfolgen.
  2. Bei der Rückzahlung des Darlehens gibst du den geschuldeten Betrag (z.B. 100.1 USDC) zusammen mit den entsprechenden variabledebtUSDC (unter Berücksichtigung der Zinsen) zurück.

Hier sind die zwei verbleibenden Fragen und meine vorgeschlagenen Lösungen. Ich wäre für jegliches Feedback dankbar, ob dieser Ansatz sinnvoll ist:

  1. Bewertung von VariableDebtUSDC: Sollten diese mit Null bewertet werden, da sie Schulden darstellen und keinen intrinsischen Wert besitzen?
  2. Umgang mit angefallenen Zinsen: Bei der Rückzahlung des Darlehens zeigt Blockpit, dass die angefallenen 0.1 USDC Zinsen eine fehlende Historie haben. Ich schlage vor, dies zu bereinigen, indem ich die Gebühren in der erstellten „Auto-Balancing-Transaktion“ anpasse, um die 0.1 USDC als Zinsen zu reflektieren. Diese Anpassung würde die Zinsen in unserer Steuerdokumentation berücksichtigen und könnte je nach Steuervorschriften abzugsfähig sein. Erscheint dieser Ansatz korrekt?

Deine Meinungen zu diesen Punkten wären sehr hilfreich!

Zum Verleihen oder Hinterlegen (wird auch oft alt Collateral benannt).

  1. ist richtig habe ich auch als Trade gelabelt
  2. Betrifft (Rückzahlung) ich würde es nicht alt Staking labeln sondern als Label Interest definieren (Lending Form, wenn du es hinterlegst)

Staking mit $ETH ist z.B bei Lido ( Dezentrales Protokoll) möglich Lido - Liquid Ethereum (ETH) Staking
oder auch z.B. Bitpanda

  1. die Bewertung von variableDebtUSDC bewerte ich auch mit 0 (ist d. zusätzliche Protokol Token von AAVE der zum migrieren verwendet werden kann).
    Den geliehenen Stabe USDC musst du dann wieder mit Zinsen zurückzahlen

Zur Erklärung zum Protokoll kann dir das Video helfen

Steuerlich ist es für mich auch anders weil ich ja Österreich bin, bzw. kann ich dir dazu nicht unbedingt geben.

LG Thomas