Steuern auf Krypto gewinne oder bei FIAT auszahlung

Hallo Community,
was ich noch nicht verstanden habe, wann muss ich gewinne beim Finanzamt angeben? Muss ich USDT gewinne angeben? Oder erst wenn ich den Gewinn in Euro auf mein Konto überweise?
Es wäre schön wenn mir da jemand nähere Informationen geben könnte.
Vielen Dank

Jens

In Deutschland musst Du alle Gewinne angeben, zugrunde gelegt wir die Differenz des Wertes beim Kauf, gegenüber dem Wert beim Verkauf, jeweils in Euro. Kaufst Du Coins/Tokens im Wert von 100€ und tauscht sie unterjährig in andere Coins/Tokens (auch USDT) IM Wert von 1000€ hast Du einen Gewinn von 900€ gemacht, den Du versteuern musst, egal ob du in FIAT auscashst oder nicht.

In Österreich, ist das meines wissens erst beim auscashen der Fall.

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Danke für die schnelle Antwort. Muss ich dann bei jeder Transaktion beine USDT in Euro umrechnen und es notieren? Da sind doch schon alleine durch Preisschwankungen Gewinne oder Verluste drin.

Bei Blockpit wird automatisch die Kostenbasis angezeigt. Deine Gewinne oder Verluste werden automatisch in den Steuerbericht übernommen. Also eigentlich, musst Du gar nichts notieren.

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Hallo,
Ich habe mal eine Frage zur Freigrenze 600 € bei zusammenveranlagten Eheleuten, bei meinem Steuerreport 2023 kommen 1170 € Gewinn raus, darf ich das jetzt auf 2 Personen aufteilen und dadurch keine Steuern zahlen in D.
Meine Frau und ich überweisen das Geld für Kryptos von unserem Gemeinschaftskonto und Auszahlungen ebenso.

Wäre nett eine Antwort zu bekommen, danke vorab

kannst du dich nicht mehr erinnern? :smile:

Danke für die Rückmeldung,
Ich bin etwas unsicher, das bedeutet doch für mich und meine Frau 50:50 , also sind wir beide unter 600 €. Oder ?
Es ist ja ein gemeinsamer Gewinn

Hier besteht zwar die grundsätzliche Möglichkeit, wie die Trennung der Gelder und Transaktionen von der Aufzeichnungsseite gesehen genüglich dokumentiert ist, um diese Aufteilung zu beanspruchen ist in Anbetracht eines Gemeinschaftskontos schwer zu beurteilen.
Da würde ich um eine Erstauskunft (eventuell kostenlos) bei einem Steuerberater bemühen.

Die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte ist auf 1000 EUR angehoben worden. (§23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG)

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