Verleih von Kryptowährungen

Hi,
wie werden folgende Transaktionen in Deutschland steuerrechtlich betrachtet?
Ich leihe einem Freund 2000 USDT. Dieser schickt mir 1000 USDT nach beliebiger Zeit zurück.

Bis jetzt habe ich beide Transaktionen als „non-taxable“ angegeben. Stimmt das? Oder kann ich in dem Fall sogar einen Verlust von 1000 USDT geltend machen und label die ausgehende Transaktion als „loss“ und die eingehende als „airdrop“(damit die Anschaffungskosten 0€ betragen).

Schonmal Danke für eure Hilfe.