In Österreich kann man m. E. seit der neuen Krypto Steuerreform mit 1.3.2021 seine Kapitalgewinne/-Verluste zwischen verschiedenen Assetklassen (Krypto, Aktien, Dividenden, etc.) gegenrechnen. Gleichzeitig sind reine Krypto zu Krypto Transaktionen steuerfrei, solange sie nicht in FIAT realisiert werden. Blockpit zeigt bei einem Tausch von Krypto zu Krypto einen theoretischen Gewinn/Verlust an (nicht steuerwirksam, da nur Krypto zu Krypto und nicht in FIAT realisiert).
Es ergeben sich für mich daraus 2 Fragen:
Kann man diesen nicht steuerwirksamen Krypto Gewinn/Verlust in der Steuererklärung mit Gewinnen/Verlusten aus anderen Assets nun gegenrechnen?
Wie stellt man in der Steuererklärung einen Verlustausgleich dar, der einerseits im Blockpit Steuerreport als im Steuerjahr angefallener Gewinn/Verlust für Kryptoassets ausgewiesen wird und andererseits in anderen Assetklassen (wie z. B. Erträge aus Aktiendividenden) bei einem steuereinfachen Broker direkt berücksichtigt wurden und daher in einer Steuererklärung nicht aufgeführt sind?
Verlustausgleich zwischen verschiedenen Assetklassen machst du in deiner Erklärung bei der Abgabe selbst. Allerdings sind verschiedene Assetklassen in unterschiedlichen Steuerkategorien wirksam. Das bedeutet, das für Kryptos der Gewinn nicht mit Verlusten aus NFTs gegenzurechnen ist. Innerhalb deiner Kryptos rechnet Blockpit die realisierten G&Vs im Bericht gegen und gibt diese in den Feldern 173-176 der Ausfüllhilfe genau an.
Näheres zu den Steuerklassen findest du im Steuerguide
Was ist wenn eine Plattform die Steuer für dich direkt abführt.
Aktien Broker und steuereinfach.
Muss ich diese Zahlen von dem Aktien Broker selber dann nochmal angeben bei meiner Steuererklärung oder rechnet das FA das selber aus gegen mögliche Gewinne/Verluste aus Krypto Transaktionen.
Diese gebe ich anhand des Blockpit berichtet selber an.
Der Aktienbroker ist Bitpanda? Das wäre der einzige den du per API erfassen kannst. Dort sind die Aktien allerdings Derivate.
Andere Aktienbroker mit Sitz in AT müssen steuereinfach direkt für dich abführen. Da wird wohl nur eine Angabe unter 1.3.2 bei Verlusten nötig sein. Dazu würde aber eine Nachfrage beim Broker Sinn machen, ob er einen Verlustüberhang automatisch an die Finanz weitermeldet. Müsste im Steuerakt vermerkt sein wenn dies geschieht. Hatte diesen Fall noch nie, glaube jedoch nicht daran. Dividenden und Gewinne sehe ich ja auch nicht in meinem Steuerakt auf Finanzonline.
Danke für die raschen Antworten, und das am 3. Adventsonntag!
Mein Aktiendepot ist beim inländischen Direktbroker flatex.at, der die Abgaben steuereinfach abführt. Darüber hinausgehend erfolgt m.E. keine Meldung an das Finanzamt. Ich bekomme jährlich einen Steuerbericht mit Gesamtausweisung der Gewinne-/Verluste.
Meine Kryptodepots habe ich bei Bitpanda und dem europäischen Broker One Trading. Deshalb nutze ich Blockpit als Steuertool, da One Trading im Gegensatz zu Bitpanda nicht steuereinfach ist.
Ich nehme also auch an, dass eine einfache Gegenüberstellung der Gewinne-/Verluste aus den Steuerreports von Blockpit bzw. flatex.at unter 1.3.2 hier im Formular oder den respektiven Feldern in der FinanzOnline Steuererklärung reicht.
Konkret stellt sich mir jetzt noch folgende Frage:
Ich besitze ausschliesslich Krypto Neuvermögen (nach 1.3.21 angeschafft). 2021 habe ich laut Blockpit Steuerreport einen Verlust gemacht, weil ich im September 2021 BEST gegen ADA getauscht habe und BEST zuvor im März 2021 zu einem höheren Preis gekauft habe, als zum Zeitpunkt des Tausches.
Warum ist diese Krypto zu Krypto Transaktion (auf Bitpanda) steuerwirksam und kann man diesen Verlust auch noch nachträglich gegen damals erzielte Gewinne aus Dividenden (auf flatex.at) geltend machen? Meine Steuererklärung für 2021 ist längst fristgerecht eingereicht worden, damals war das mit der neuen Steuerregelung bzgl. Krypto noch unklar und somit habe ich diese Angabe nicht gemacht.
2021 wurde die Neubestands-Datumsgrenze fixiert. Die Gültigkeit des alten Steuerregimes für Trades im 2021-er Jahr blieb dadurch jedoch noch unberührt.
Ok, das würde die Klassifizierung als steuerwirksam im Steuerreport erklären. Da es sich 2021 ausschl. um einen Verlust gehandelt hat und dieser sowieso nicht hinsichtlich Verlustausgleich geltend gemacht werden konnte, ist er in der Steuererklärung m.E. bedeutungslos.
Ab welchem Zeitpunkt (Steuerjahr) gilt dann die Geltendmachung zwischen den Assetklassen?