ich bin zwar auch schon mit dem Support in Kontakt, aber vielleicht kann mir hier auch wer helfen bzw. dem Support ein wenig Arbeit abnehmen, oder vielleicht interessiert diese Frage auch andere hier im Forum:
Meinem Steuerberater ist aufgefallen, dass im 2023+2024er Bericht (im 2022er war es noch nicht), die ganzen Wertsteigerungen aus realisierten Gebühren, die bei Transaktionen anfallen (z.B. von Bitpanda auf ein Hardwarewallet) als „ausländische Kapitaleinkünfte“ bei Kennzahl 174 und 176 eingetragen sind.
2022 waren diese „realisierten Einkünfte“ noch bei „inländischen Kapitaleinkünften“ bei Kennzahl 173 und 175 angeführt, was für mich richtig wäre, denn warum sollten diese Werte ausländisch sein, wenn z.B. von Bitpanda auf Ledger Wallet?
Ausländische Kapitaleinkünfte stoßen beim Finanzamt immer auf und machen hellhöriger als notwendig, bzw. stimmt das ja so auch nicht denke ich.
Anbei gefilterte Screenshots, auf denen ersichtlich ist, dass „Einkünfte“, also Wertsteigerungen durch Gebühren von Transaktionen entstehen und wo diese im Steuerbericht als „ausländische“ angeführt werden.
Kann mir das bitte wer erklären, warum das so ist bzw. warum ich eventuell falsch denke?
Im 2024-er Bericht wurde das dem Vernehmen nach noch nicht auf inländisch umgestellt - kommt angeblich sobald das von Bitpanda auslesbar gemacht wird in der API.
Im 2023-er Bericht wurde es in Vorbereitung auf Steuereinfachheit für AT als Kennzeichnung für noch nicht steuereinfache Einkünfte in das ausländische Feld gesetzt.
Kann man mögen, muss man aber nicht.
Im Grunde jedoch vmtl. völlig egal, denn zur Berechnung und Prüfung der Angaben im 2023-er Bericht wird sowieso an deiner Steuernummer kein Eingang von bezahlten Steuern aus dem 2023-er Jahr vermerkt sein. Für das 2024-er Jahr wird in deinem Steuerakt dann sehr wohl ein Eintrag zu sehen sein, der sich mit den Angaben der dann im inländisch-Bereich steht deckt.
Mal abwarten, wie die Formulare künftig ausgestaltet sind. Ist ja auch noch offen.
Meiner Meinung nach ist aber Feld 174,176 auch für 2023 falsch.
Stimmt schon, dass es 2023 noch keinen „steuereinfachen“ Abzug der KEst gegeben hat,
aber deswegen sind Steuern wegen Transaktionsgebühren innerhalb von Bitpanda auf externes Cold-Wallet noch nicht „ausländisch“, sondern unterliegen einfach nicht dem automatischen steuereinfachen Abzug. Gehören deswegen auch schon im Bericht 2023 in Feld 173, 175 - also inländisch.
Dem Finanzamt dürfte es egal sein, denn auch bei mir waren die Daten von Bitpanda dort erfasst.
Meinen Bescheid habe ich trotzdem anstandslos erhalten.
Mutet seltsam an, da bin ich vollkommen bei dir. Wird jedoch keine Beanstandung ergeben, nehme ich an. Ich kann nicht beurteilen, ob es da nicht vielleicht vorab schon Gespräche gab mit der Finanzverwaltung, aber vielleicht ist das @Georg bekannt?
@Alexander21 wenn klar von entweder Bitpanda Coinfinity oder Bitcoin21 Einkünfte vorliegen, dann natürlich - klar - bitte unter inländische Einkünfte ausführen.
Dass bei Integrationen von den drei österreichischen Plattformen die inländischen Kz im Vordruck ausgewiesen sein sollten, ist ein guter Punkt; aber praktisch (und im übrigen auch abgabenverfahrensrechtlich) egal.
Und ja du hast recht gehören in die Kz Inland. Danke für den Hinweis!