Webinar Aussage zur Besteuerung stETH Token

Ihr Lieben,

Florian hat gestern im Webinar etwas zur Besteuerung von stETH bzw. staking Tokens gesagt. Leider finde ich die Stelle nicht mehr, um es mir nochmal im Hirn zergehen zu lassen.

Was ich verstanden habe ist, dass (Zitat) „ein Vorteil“ von staking Tokens (a la stETH) ist, dass nach der 1 jährigen Haltefrist der Verkauf komplett steuerfrei ist. Das ist ja nun nichts besonders, d.h. kein wirklicher Vorteil des staking Tokens gegenüber dem dauernden direkten Zufluss von staking rewards.

Oder meint das den gesamten Zufluss? Also auch die 0,1 ETH staking Plus, die ich erwirtschafte? (Ich tausche ja am Ende z.B. 1ETH in 1stETH und erhalte nach 2 Jahren 1,1 ETH zurück). Das wäre dann wohl wirklich ein Vorteil! :slight_smile:

Mir ist klar, dass weder das Forum hier, noch Blockpit Steuerberatung bietet, daher möchte ich nicht wissen, wie es sich steuerlich verhält, sondern wie Blockpit das unter der Haube steuerlich behandelt.

Vielen Dank

Das BMF Rundschreiben auf Seite 18 verweist bei der Veräußerung von über Staking/Lending erhaltener Kryptowährung auf Randziffer 53, welche für Kryptowerte die allgemeine Haltefrist von einem 1 Jahr normiert. Damit liegt zwar eine Doppelbesteuerung vor (Einmal bei Erhalt und ggf. bei Veräußerung unter einem Jahr), die daher ggf. gerichtlich angreifbar wäre, andererseits ist die wirtschaftliche Situation vergleichbar:

Denn wenn ich statt Erhalt eines Stakings Rewards den gleichen Betrag zur gleichen Zeit gekauft hätte (Anschaffungswert folglich identisch), dann hätte dieser ja auch eine Haltefrist von einem Jahr. Ließe man dies bei den staking / lending rewards entfallen, wäre dies eine - zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht - ungerechtfertigte Privilegierung zum Kauf.