Wie werden leveraged Token eigentlich steuerlich betrachtet?

In DEU haben wir ja beim margin Trading das Problem der beschränkten Verlustverrechnung, was dem Trading im Privatbestand schnell einen Deckel aufsetzt.

Gleichzeitig gibt es beim spot Trading den enormen Vorteil der Steuerfreiheit nach einem Jahr, aber man kann eben nicht shorten.

Bieten hier leveraged Token wie BTCUP und BTCDOWN eventuell das beste aus beiden Welten?

Sind die steuerlich wie normale spot coins zu bewerten, da eine Lieferung der Kryptowährung (Token) vorliegt?

Oder werden die dann doch als Security Token eingestuft und stellen entsprechend keine privaten wirtschaftsgüter dar?

Kennt sich da jemand im Detail aus?

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Ich meine das diese als Derivate zu behandeln sind :thinking:

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War eigentlich auch meine Auffassung :thinking: @

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Ich nehme mal an ihr habt dazu keine Quellen oder?

Mein aktueller Stand ist, dass das nicht abschließend geklärt ist.
Zwar spricht einiges für eine Einstufung als Security Token (Zitat Blockpit „Security Token: Digitalisierte Abbildung eines Vermögenswertes, der sowohl Rechte als auch Pflichten beinhalten kann, z.B. ähnlich einer Unternehmensbeteiligung.“)

Aber andererseits steht auf der im Blogbeitrag verlinkten Bafinseite:
„Werden sie nicht in Form eines frei übertragbaren und an den Finanzmärkten handelbaren Tokens digitalisiert, bleibt es bei der Einordnung als Vermögensanlage im Sinne des VermAnlG.“
Und meistens kann man die Token ja nur mit der entsprechenden Börse und nicht frei handeln und auch nicht abziehen (=frei übertragen), sondern jede Börse hat irgendwie ihre eigenen leveraged Token.

Aber da ich es selber auch nicht weiß dachte ich frag ich mal. :wink:

Doch. Winheller geht ja explizit darauf ein in dem Artikel den Du verlinkt hast.

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@Georg : So wie ich dich verstehe (du sprichst ja explizit Winheller an) sind leveraged token demzufolge KEINE security Token, weil es an freier Handelbarkeit und Übertragbarkeit fehlt, sondern es handelt sich dabei um Margin Trading was auf die Lieferung einer Kryptowährung abzielt und daher ein privates Veräußerungsgeschäft darstellt? Demzufolge persönlicher Steuersatz und Steuerfreiheit bei Haltefrist >1 Jahr, hab ich das richtig verstanden?

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Ja, genau. Winheller geht hier auf einen Sonderfall ein, der sehr sehr spannend ist. Weil es ermöglicht auch im Margin Trading in die Steuerfreiheit zu kommen.

Die lange Antwort ist daher: es kommt darauf an? Worauf? Auf den Einzelfall, ich weiß sehr unbefriedigend. Gibt aber die Möglichkeit im Einzelfall auf die individuelle Sachlage effizient einzugehen.

Sorry für die kurze Eigenwerbung aber das ist genau das was wir hier machen Crypto Tax Optimization - validvent.tax

Hier gibts kein black/white, oder wahr/falsch; es kommt schlicht auf den Einzelfall an.

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In DEU haben wir ja beim margin Trading das Problem der beschränkten Verlustverrechnung, was dem Trading im Privatbestand schnell einen Deckel aufsetzt.

Wie meinst du das? Verluste aus Margin Trading lassen sich doch mit Gewinnen aus Margin Trading verrechnen meine ich.

ja aber nur bis 20k€ pro Jahr. 50k€ Gewinn gemacht, dann verzockt und im margin call gelandet bedeutet dann trotzdem 30k€ zu versteuernder Gewinn…
die restlichen Verluste lassen sich dann zwar für die kommenden Jahre fortschreiben, aber das dürfte einem dann auch wenig helfen…

ahh verstehe. Danke für Deine Anwort! Ich glaube dann wäre die Lösung, eine GmBH ab einem gewissen Betrag zu nutzen oder?

Gruß