Zeitpunkt des „Erhaltes“ von Staking Rewards

Hallo Community,

ich habe eine Frage zum Thema Besteuerung beim Staking. Genau genommen ab wann der Zeitpunkt des „Erhaltes“ ist.

Ich stake Token eines Projektes auf deren Plattform, mit der ich mich per Metamask anmelde und da ein Dashboard habe.

Das Projekt genereiert über verschiedene Dapps Einnahmen. Wir im DAO entscheiden dann, welche Token mit diesen ETH-Einnahmen jeweils gekauft werden sollen.

Diese jeweiligen Token werden einem dann unmittelbar danach im Dashboard gutgeschrieben.

Ab diesem Moment kann man sie auf sein eigenes Metamask-Wallet ziehen, oder sie eben im Dashboard lassen und irgendwann später abziehen.

Jetzt die Frage: Ab wann gilt eine Versteuerung des Zuflusses?

Ab dem Moment, ab dem ich sie in mein Metamask-Wallet überführe und somit auf „meiner“ Blockchain erscheinen, oder bereits ab dem Moment ab dem ich die Verfügungsgewalt im Dashboard habe?

Ich vermute Letztes, bin aber nicht sicher.

Edit: Ist das überhaupt als „Staking“ zu klassifizieren, da man hier an keinem Konsensusmechanismus teilnimmt, sondern wäre das nicht eher die Katergorie „Income“ in Blockpit?

Besten Dank im Voraus!

1 „Gefällt mir“

Wir befinden uns hier möglicherweise (kommt natürlich auf das Projekt = Einzelfall an) im Bereich des Paragraf 11 EStG. Somit wird der Zufluss angenommen, wenn man „verfügen“ also entscheiden kann.

Über Rz. 54 des BMF-Schreiben könnte man auch den Zufluss der Token auf dem Wallet als Zeitpunkt annehmen (wäre hier vermutlich der Zufluss auf dem Metamask Wallet).

Ob die ETH vorher schon Rewards sind, die einem zuzurechnen sind, müsste aus dem Smart Contract ersichtlich sein

1 „Gefällt mir“

Danke , das hilft schon mal.
Die ETH, die über die Dapps angesammelt werden sind nicht individuell verfügbar, sondern erst nach einer Entscheidung im DAO. Mit diesen ETH werden dann wie gesagt diverse andere Token gekauft und dann anteilig verteilt. Ab diesem Moment kann ich entscheiden ob ich sie erst mal im Dashboard drin lassen möchte, oder auf mein Wallet auszahlen. Ja deswegen nehme ich auch an daß der Zufluß ab Entscheidungsmöglichkeit läuft.

Und wie ist das mit der Klassifizierung in Blockpit? Staking, oder „Income“. Wobei das für die Steuer ja keinen Unterschied macht

Nur ergänzend zu @Bitcoin-tax (Bist Du’s Matthias?), wenn das Projekt keine counterparty hat (ihr seid eine DAO, die nicht einmal eine Personenvereinigung darstellt) dann liegt auch die Nichtsteuerbarkeit der Einkünfte nahe.

Sorry - ohne Dein Projekt näher zu kennen und ich möchte Euch auch nicht persönlich auf die Füße treten mit meiner saloppen Ausdrucksweise - die creation of (magic) internet money ist nur dann steuerlich relevant, wenn auch wirtschaftlich erhebliche Transaktionen passieren, die auch im allgemeinen Geschäftsleben relevant sind, also eine Drittwirkung entfalten.

Daher die ersten Fragen, ob Euer Projekt, euer Token überhaupt schon einen Preis hat, gelistet ist, die DAO in irgendeiner Form (rechtlich) integriert ist; also zumindest eine Personenvereinigung darstellt.

Ist das alles nicht der Fall, ist auch das Staking steuerlich irrelevant.

Zur Plattform noch: Achtung, Plattformen haben oft web2 Geschäftsmodelle; es sollte ausgeschlossen sein, dass ein solches vorliegt. Meistens ist das eine Art Einlagegeschäft mit einem Zinsanteil, also einer zinstragenden Veranlagung. Hier wären wir mit der Plattform als counterparty sehr schnell im Lending.

Just my two cents, kannst Du den Namen der Plattform teilen @Cryptoliberty?

Gregor ’ ja ich bins, der Matthias

1 „Gefällt mir“

Das ist ja interessant.
Das Projekt ist „M87 Messier“

X-Profil:
https://x.com/messierm87?s=21&t=wkXYbJFzUJYZpicvftvWCQ

Web: messier.app

Ja der Messier Token hat einen Preis und ist über Uniswap erhältlich.

Würde das bedeuten dass die Einnahmen nicht zu versteuern sind?
Auch nicht, wenn man die ERC-20 Token die man erhält dann zb in ETH getauscht werden?
Das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen überlasse das aber gerne jemandem der da mehr Ahnung hat.
VG Cryptoliberty

Vielleicht nochmal zum besseren Verständnis:
Ich stake die M87-Token im Modul „Virgo“.
Dort ist auch die DAO implementiert.
Wir stimmen ab wie die ETH die über Dapps generiert werden dann investiert werden. Es sind immer ERC-20 Token.
Bisher waren es zB Chainlink, The Graph, Zignaly und letzte Woche MAZZE.
Diese Token sind dann in Virgo nach Kauf durch den Smart Contract abrufbar. Diese Token haben jedenfalls einen Wert in Euro. Egal ob in dem Moment wo sie in Virgo abrufbar sind, oder in dem Moment wo ich sie dann auf mein Metamask Wallet abrufe.