Was mich seit Tagen beschäftigt ist wie der Ablauf aussieht ein Wallet zu erben.
Kurzes Beispiel: ein Elternteil hat ein Wallet mit BTC und Altcoins. Da drauf sind sowohl Altbestände als auch Neubestände. Jetzt erbt man dieses Wallet. (Oder umgekehrt wenn ich versterbe und ein Elternteil mein Wallet erbt)
Wie funktioniert das so etwas zu erben?
Kommt man irgendwie an den Transaktionsverlauf von der Exchange bzw. in den Blockpit-Account welche der verstorbene verwendet hat um an Informationen über die Einkäufe zu erlangen wegen Alt- und Neubestand?
Sollte man frühzeitig Dokumente anlegen wo z.B. Zugangsdaten oder Daten mit den Transaktionen stehen oder etwas der gleichen?
Vielleicht hat hier jemand Antworten für mich weil ich habe noch nichts gefunden diesbezüglich und es interessiert mich aktuell brennend.
An dieses Thema hänge ich mich auch mit dran.
Vielleicht kann uns da @Georg ein paar Zeilen schreiben. Das dürfte für die älteren Investoren unter uns höchst interessant sein.
Die Blockchain und wallet Adresse ist doch ein offenes Kassenbuch ? Das sollte dort doch sichtbar sein, bei Eigenverantwortung. Auf einer Hotwallet einer Exchange ist das was anderes, jedoch kannst auch dort Transaktionshistorien normalerweise runterladen.
Steuer, Steuer und nochmal Steuer, wohin man schaut …
Also ich würde eine Zugangsdatenliste bei einem Notar hinterlegen, gemeinsam mit einem letzten Willen. Das wäre doch im Falle eines plötzlichen unerwarteten Ablebens sicher kein falscher Schritt. Unabhängig davon, was das Erbrecht sagt.
Ich kann euch wärmstens den Ratgeber von Marc Steiner empfehlen. Darin wird aus meiner Sicht sehr gut auf das Thema mit der Erbschaft von Kryptos einegangen:
Dieses Buch bezieht sich auf die Praktiken für eine Erbschaft, auf etwaige steuerrechtliche Aspekte wird nicht eingegangen.
Super Thema, Danke @Schlumpf für’s aufbringen und Danke @MK63 für’s taggen.
Allgemeines vorweg: Krypto zu vererben ist keine Hexerei, allerdings sollten in Vorbereitung auf den Erbfall einige praktische Erwägungen berücksichtigt werden insb dabei der Zugriff auf die wallets (private key) und auch Zugangsdaten zu CEXs und Plattformen.
Im Detail:
Steuerlich ändert sich aufgrund des Erbanfalls gar nichts. Es gelten die Prinzipien der unentgeltlichen Übertragung, dh Anschaffungsdatum und -preis (sohin die gesamte Historie) werden im Rahmen der unentgeltlichen Übertragung vom Erblasser an die Erben übertragen. Achtung nur wenn:
1.a. in hohem Umfang vererbt wird: Schenkungsmeldepflichten bzw Erbschafts- und Schenkungssteuern
1.b. Erben im Ausland sind: Wegzugsbesteuerung kann ausgelöst werden.
In der Praxis empfielt sich im Rahmen des Erbganges eine Aufstellung der Wallets und Depots samt Zugangsdaten und die schenkungswillige Übertragung im Rahmen des Erbfalls zu dokumentieren (Testament) und oder idealerweise sogar unter Einbeziehung des Notars oder eines Rechtsanwaltes zu hinterlegen. Es gibt darüber hinaus viele Unternehmen die sich auf Übertragungsservices im Erbfall spezialisiert haben. Ein Beispiel unter vielen https://www.charonium.com/
Wichtiger Beitrag!
Bin auch schon am Überlegen, wie ich diese Informationen an meine Lieben weiterleiten kann, sollte es tatsächlich zu einem Problem kommen! Mann weiß ja nie !
Suche aber nach einer Lösung ohne Notar, oder Rechtsanwalt!
Eventuell eine automatische Übermittlung einer e-Mail, ausgelöst nachdem ich ca 6 Monate das Programm nicht mehr genutzt habe! In dieser E-Mail sollte natürlich nur die Aufforderung stehen sich mit mir in Verbindung zu setzen, sollte ich noch am Leben sein (Alzheimer zB), oder im Todesfall ein Hinweis, welchen nur die vertrauten Angehörigen deuten können, wo die Daten hinterlegt (versteckt) wurden.
Ich habe in dem Zusammenhang ein Mininotizbüchlein im Safe in dem alle Daten und Zugänge drin stehen. Alle Accounts bei Börsen, alle e-mail Accounts mit Zugang sowie 2FA, wichtig auch wie man das Handy entsperrt, da viele Dinge nur über eine App laufen. und mit Safe meine ich nicht den bei mir zu Hause!!! Wichtig ist auch jemanden in der Familie zu haben der sich auch mit Cryptos auskennt und bescheid weiß… LG
Mir ist da eben beim erzählen diesem Vorhaben an meine Angehörigen eine Frage eingefallen.
Wenn man diese Kryptos erbt darf ma diese auch noch über dem Börsenaccount vom Erblasser verkaufen oder müssen sich die Erber einen neuen machen wenn sie nicht im Kryptospace unterwegs sind?
eigentlich wäre es logisch, wenn die Begünstigten sich ihren eigenen Account eröffnen müssten, oder vielleicht hat der Nachlassverwalter auch die Möglichkeit und Befugnis (gesetzlicher Natur) die Kryptos über den ursprünglichen Account zu FIAT zu konvertieren und den Account nach Auszahlung zu schließen
Notariatskammer anfragen, würde ich sagen