Super Thema, Danke @Schlumpf für’s aufbringen und Danke @MK63 für’s taggen.
Allgemeines vorweg: Krypto zu vererben ist keine Hexerei, allerdings sollten in Vorbereitung auf den Erbfall einige praktische Erwägungen berücksichtigt werden insb dabei der Zugriff auf die wallets (private key) und auch Zugangsdaten zu CEXs und Plattformen.
Im Detail:
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Steuerlich ändert sich aufgrund des Erbanfalls gar nichts. Es gelten die Prinzipien der unentgeltlichen Übertragung, dh Anschaffungsdatum und -preis (sohin die gesamte Historie) werden im Rahmen der unentgeltlichen Übertragung vom Erblasser an die Erben übertragen. Achtung nur wenn:
1.a. in hohem Umfang vererbt wird: Schenkungsmeldepflichten bzw Erbschafts- und Schenkungssteuern
1.b. Erben im Ausland sind: Wegzugsbesteuerung kann ausgelöst werden. -
In der Praxis empfielt sich im Rahmen des Erbganges eine Aufstellung der Wallets und Depots samt Zugangsdaten und die schenkungswillige Übertragung im Rahmen des Erbfalls zu dokumentieren (Testament) und oder idealerweise sogar unter Einbeziehung des Notars oder eines Rechtsanwaltes zu hinterlegen. Es gibt darüber hinaus viele Unternehmen die sich auf Übertragungsservices im Erbfall spezialisiert haben. Ein Beispiel unter vielen https://www.charonium.com/