ETH -> stETH / Rewards und Veräusserung klargestellt

Hallo,
ich bin mir noch nicht 100% sicher, ob ich das wirklich verstanden habe. Kann jemand folgende Annahme bestätigen bzw. korrigieren?

a) am 01.01.2020 kaufe ich 100 ETH für 11.500€ (1 ETH = 115€)

b) am 02.01.2020 tausche ich 100 ETH in stETH, Wert der ETH 11.600€. Da ETH veräussert werden, beträgt der Gewinn 100€, diese sind steuerpflichtig, korrekt?

c) ab dem 02.01.2020 erhalte ich für das halten von 100 stETH täglich staking rewards, bei 3% etwa 3 ETH / Jahr, diese fliessen täglich zu, etwa 0,008 stETH. diese 0,008 stETH sind zum Tageskurs steuerpflichtig, korrekt?

d) am 04.01.2020 tausche ich 0,024 stETH in ETH (die Rewards der ersten 3 Tage, Wert von stETH/ETH am 4.1: 119€) ich nehme an die Wertsteigerung der Rewards seit dem Tag des Zuflusses sind ebenfalls steuerpflichtig, korrekt ?

e) am 05.01.2020 verkaufe ich die 0,024 ETH, Wert von ETH an diesem Tag: 120€. der Gewinn ist wieder steuerpflichtig, korrekt?

f) heute, am 07.08.2025, tausche ich die ursprünglich getauschten 100 stETH plus ca. 20 stETH staking rewards der letzten 5 Jahre in ETH. der Tausch ist größtenteils steuerfrei, weil die ursprünglichen stETH sowie die staking rewards länger als 1 Jahr gehalten wurden. Nur die staking rewards der letzten 365 Tage sind steuerpflichtig, korrekt ? Wert der 120 stETH (120 * 3.300€ = 396.000€)

g) am 08.08.2025 verkaufe ich die 120 stETH für 402.000€ ( 1 ETH = 3.350€). Der Gewinn, die Differenz von 396.000 und 402.000 = 6.000€ ist wieder steuerpflichtig, weil ETH kürzer als 1 Jahr gehalten wurde. korrekt ?

Gebühren sind hier einfach mal unberücksichtigt.

Wenn eine meiner Transaktionen bzw. die Annahme der Steuerfreiheit oder Steuerpflicht falsch ist, bitte gerne den Buchstaben davor (a - g) erwähnen.

Vielen Dank vorab für Eure Hilfe :slight_smile:

Grüße
Etienne

Wertsteigerung (im Depot) ist zum Glück (noch) nicht steuerpflichtig …wäre ja „Vermögenssteuer“ !

Grundregel:
Ein Verkauf von Asset „A“ gegen Fiat, oder auch der swap über in ein anderes Asset (Derivat, Indize, Coin/Token) wird als Trading betrachtet, ist also finanzrechtlich in Deutschland laut Juristensprech „(be)steuerbares Ereignis“ vom Grundsatz her.

Ist die verkaufte (getradete) Stückzahl des Asset bereits durch das 365+1 Tage zuvor im Besitz befindliche Stückzahlvolumen gedeckt, so gilt der Trade jedoch als steuerfrei.
Bekommst du trotz anteiliger Gebühren von Kauf und Verkauf am Ende pro veräußerten Stück mehr als es dich jeweils vorher gekostet hat, dann sei froh … du machst einen Reingewinn.
Bekommst du zu dem Zeitpunkt des Verkaufes einen schlechteren Kurs wäre es halt Pech.

…in beiden Fällen kannst du halt die anteiligen Gebühren nicht für eine Minderung von Steuerlast angeben -da ja das Ereignis wegen der „Überjährigkeit“ ohnehin von der Betrachtung bei der Steuererklärung freigestellt ist.

Veräußerst du hingegen Stücke die noch nicht durch „365 +1“ abgedeckt sind, so gilt für genau diese Stücke dann eine genaue steuerliche Betrachtung.
Dies ist ja der Grundgedanke von „FiFo“ … hattest du zum Stichtag der „365 Tage“ … sagen wir 500 coins Lilalaunebär … und hast 12 Tage später nochmal 80 coins von Lilalaunebär dazugekauft - so gilt nach „365+1“ Tagen nur ein Trade der 500 coins von Lilalaunebär als innerhalb der Steuerfreiheit. Würdest du „365+1“ Tage nach Erwerb der ersten Trange von den 500coins gleich alle 580 coins veräußern , so unterliegen diese „noch nicht gereiften“ coin Stücke der genaen Steuerlichen Betrachtung.
Für diese vorzeitig verwerteten 80coinstücke musst du dann schon im eigenen Interesse die anteilige Verkaufsgebühr bestimmen, ebenso die beim Erwerbszeitpunkt der 80coinstücke angefallene Kaufgebür (spread, oder wie es der Anbieter / Handelsplatz auch immer nennen mag).
Die Gebühren sind letztlich Profitmindernd, Betriebskosten. Dazu bestimmst du noch die Differenz (sprich Bruttowert) von Veräußerungsergebnis zu Erstehungs Invest …und kannst halt die Gebühren von dem hoffentlich ohnehin positiven Veräußerungsergebnis abziehen.
Man kann auch in den Steuerformularen genau nachsehen, ob Gebühren zusammengefasst fürs Jahr in ein Extrafeld kommen und gleich alle Bruttobeträge ins Formular gesetzt werden. Meist steht ja der Hinweis man solle die dezidierte tabellarische Aufrechnung lediglich zur nachträglichen Anforderung bereit halten -doch nicht pauschal damit die lokalen Finanzämter „zumüllen“ …Stichword Digitalisierung :wink:

Wie dem auch sei - Staking hat insofern den Nachteil, als hier …gerade in Bezug auf regelmäßig zyklische und eben „Unterjährige Veräußerung von Volumen die sich nicht aus dem schon 365+1 Volumen abziehen lassen“ …eine Doppelbesteuerung des Vermögenswertes ableiten lässt.
Denn:
Stakingzuflüsse sind letztlich wie Zinszuflüsse im Sparbuch, bzw. wie Fondsanteil-Zuflüsse bei einem wiederanlegenden (thesaurierenden) Fonds.
Du erlebst dabei zunächst wiederum ein „(be)steuerbares Ereignis“ … das Finanzamt lässt dir ja -je nach persönlicher Einkommenslage in Bezug auf den sog. Grundfreibetrag- ja nur 265€ Einkommen durch den Erwerbsvorgang STAKING zu.
Sprich, bist du mit deinen Jahreseinkünften unterhalb des SteuerGrundfreibetrag (eigentlich Grundeinkommensbetrag / wirtschaftliches Existenzminimum) … so darfst du durch die in Deutschland geltende „Erwerbsfreiheit“ mit Staking auch 500 …oder von mir aus 7000€ erzielen -und für den Rest bis zum Erreichen des Grundfreibetrag deine dreckigen Socken auf asiatischen Fetish-Platformen verhökern … falls du diese metaphorische Sprache verstehst… .

Bist du hingegen oberhalb des Grundfreibetrag, da du z.B. einer Tätigkeit als „abhängig Beschäftigter / Angestellter“ nachgehst -so schaut das Finanzamt bei Erlösen (Stückzal-Zuflüssen!) aus Staking mit Wert (nach Kurs vom Zuflusszeitpunkt der jeweiligen Ausschüttung) von mehr als 265€ genau hin.

Dies bedeutet, unter anderem, man muss (sollte für sich) eine privte „Strichliste“ führen … nach der (humoristischen) Redensart „wenn jetzt noch drei Leute in die Bar gehen ist der Laden leer“.
weil du zwar für den Zufluss der aus Staking stammenden Stücke diese Steuerpflicht haben kannst - doch wenn du mit deinen regelmäßigen Abverkäufen der Stücke diese innerhalb deines „365+1“ initial vorhandenen Stückzahlvolumen bleibst, so wäre ja nach First In …First Out" lediglich der Abverkauf von Stücken erfolgt die schon über ein Jahr im Depot lagen.
Damit will ich sagen es ist klug ein fixes Startvolumen zu erwerben, dies sogleich zu verstaken - doch mit dem Abverkauf von Stücken erst ein Jahr zu warten …und dann von der eigenen Strichliste, wie damals ein Grundwehrdienst leistender Rekrut der kurz vor der Entlassung steht …und vom Meterband die „letzten hundertTag“ täglich abschneidet …
*ps. ja ich bin offenkundig noch GenX … kein Jurist, dafür jedoch eine Krämerseele und inzwischen seit 12/2021 aus dem Hamsterrad mit Job und Pendelei raus … hatte also gute Gründe mich mit Einkommensstrategien und Steuerregelungen auseinander zu setzen. Bin darüber hinaus angeblich auch Asberger, habe also die Affinität für -wie man es mir früher vorgehalten hat „Wortklauberei“ … nun denn

Also um auf das Gedankenbild mit dem Maßband zurück zu kommen:
Mach dir einfach bewusst das Maßband verschwindet ja so gesehen nicht …denn wenn du „bescheiden“ wirtschaftest, so entsteht ja während du dabei bist deine zyklischen Stückerträge gegen das ursprüngliche Maßband zu verechnen permanent ein neues stetig länger werdendes Maßband …was halt an einem Ende „abgeknabbert“ werden kann und am anderen Ende frische Zuflüsse erfährt.

Also ich hoffe meine Darlegung ist nachvollziehbar…

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da wäre die Frage: weist dein Depotanbieter, bzw. der StakingPool-Anbieter einen Verkauf aus?
denn du hast ja lediglich ETH die dein Eigentum sind zur Absicherung eines solchen Pool „verpfändet“ … also mit einer Funktion betraut.
Das senden (Finanzsprech „Deligieren“) des Asset ist kein Verkauf. Nicht jeder Depotanbieter setzt da ein „st“ vor das Kürzel … „staked ETH“ ist doch nur eine Zustands-Unterscheidung, kein Coin an sich …?

dieses tägliche Zuflussvolumen an ETH Bruchstück unterliegt zunächst erstmal der „265€“ Frage, ja so sehe ich es auch

du meinst du „unstakest“ oder wie das z.B. bei Bitpanda so in schönstem DEnglisch benannt wird.
wäre nach meinem Verständnis noch kein Verkauf gegen Fiat, bzw. einen anderen Coin (TRX, BTC) …

…du hast hier also einen echten Trade ausgeführt - und da die Stückzahl die du in den Markt gebracht hast zwar kleiner ist als dein ursprünglich im Eigentum befindliches ETH Volumen, doch eben nach FiFo dieses Anfangsvolumen noch nicht „gereift“ war, so ist es ein „unterjähriger Trade“ … es gilt die 1000€ Regel für unterjährigen Handel von Wertgegenständen (Gold, Krypto, Kunst, Rolex etc.)

Hey @PrivatierausP ,
lass’ uns über die Geschäftsidee mit den Socken sprechen :rofl:

Danke für deine ausführliche Antwort, mit der du möglicherweise ein neues Thema aufgemacht, bzw. für neue Unsicherheit gesorgt hast:

stEth ist, wie du sagtest „staked ETH“, konkret ein Token von Lido, der deinen Einsatz (Staking) von Ethereum repräsentiert.
Wenn du ETH bei Lido stakst, bekommst du im Gegenzug stETH – der Token wächst automatisch im Wert, weil er täglich die Staking-Rewards widerspiegelt.

wenn man 10 ETH bei Lido staked und dafür stETH erhalten hat, gibt es zwei Möglichkeiten um wieder an die „echten“ ETH, bzw. an die staking rewards zu kommen:

a) unstaken - man beauftragt das „unstaking“ von z.B. 5 ETH per Mausklick in seinem Wallet, wartet einige Tage bist man in der Warteschlange nach vorne gerückt und dran ist, und kann dann durch einen weiteren Klick die 5 ETH, die nun verfügbar sind, „claimen“.

Wie du sagst, ist das möglicherweise tatsächlich kein Tausch in dem Sinne.

b) wenn ich nicht warten will, kann ich auf https://app.1inch.io/ sofort stETH in ETH swappen. Das dürfte der zuvor erwähnte steuerpflichtige Verkauf sein (sofern nicht die 365+1 regel greift).

Kann das noch mal jemand bestätigen, dass szenario (a) kein verkauf/swap/tausch ist und somit nicht steuerpflichtig, sofern die coins 365+1 gehalten wurden, szenario (b) hingegen schon ?

@etienne a) und b) werden als Trades im steuerlichen Sinn angesehen (Privates Veräußerungsgeschäft gem. 23 EStG). So handhabt es Blockpit bei mir auch vollautomatisch bei zwei anderen Liquid Staking Token.

ETH als auch stETH sind zwei Coins, die getrennt handel-/tauschbar sind und auch teils verschiedene Preise in € haben. Beide sind separat für alle möglichen Dinge im Kryptospace verwendbar, wie bspw. collateral für Kredite. stETH ist als Liquid Staking Token also nicht gleichzusetzen mit pool staking à la Polkadot oder delegated staking wie bei Cardano.

Das ist zz. die Mehrheitsmeinung bzw. standardmäßige Handhabung bei den Finanzämtern.

Allerdings alles letztlich offen, da es bis dato an einer gesetzlichen Grundlage in Deutschland mangelt (nicht mal eine Verordnung gibt es) und auch höchstrichterlich zu Krypto noch fast nichts entschieden wurde.

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das ist eine interessante Anmerkung, da ja Blockpit einfach von den Partnern übernimmt was kommt - und bei den 53 StakingCoins die ich bei Bitpanda z.Z. auf den Weiden grasen lasse …da ist alles „staking reward“ …keinerlei Unterscheidung was für System dahinter steckt.
hätte ich demnach bei meiner Steuererklärung für 2024 noch Unterscheidungen einbeziehen müssenn …?
Wenn die halt eh in den Ämtern nicht mehr wissen als wir Betroffene - auf Grund vom BMF Schreiben, was ja über Google eh längst jeder als *pdf auf dem Rechner hat (ich meine durchaus die Langversion, also nicht nur die frühere Veröffentlichung die ja eh nur „Begriffsbestimmungen“ eingeführt hatte…)

ist halt wie bei Asterix … Passierschein A38 …

etienne

also du siehst, es gibt verschiedene Betrachtungen - bei Bitpanda muss ich keinen Staking Reward „claimen“ …was ja sinngemäß bedeutet „einen (Gebiets)Anspruch anmelden“ …es passiert alles wöchentlich, automatisch …im Hintergrund. Ich bekomme halt Bruchstücke von dem Coin den ich im jeweiligen Wallet für das Staking geblockt habe.
Schau mal in das BMF-Schreiben, da steht genau diese Situation als Definition für Staking (für das private Staking, nicht für gewerblichen Betrieb von Staking-Pools, oder von Mining)
…sprich enthält die Definition des -ich nenne es mal „Kleinanleger Staking“ …die BMF Erläuterungen enthalten keine Aussage zu einem so umständlichen und von dir offenbar noch eigenständig durchzuführenden Umbuchungsprozess zwischen diesem stETH und ETH … das wird da, nach meiner Erinnerung, als vom Kontrolleingriff des Staking Teilnehmer unbehelligt beschrieben. Demnach kennen die im BMF unter dem Begriff „Staking“ für Privatleute nur das oben vom Kollegen benannte „Teilnehmen an einem Pool“ …wo ja ein Betreiber im Hintergrund alles übernimmt.

Danke an Euch @PrivatierausP und @Upgrader

der Unterschied scheint mir deutlich.

  • Staking über Lido: das sind zwei verschiedene Coins, wie @Upgrader schrieb. stETH und ETH.

  • Staking über Bitpanda (oder Kraken, Coinbase …) das Staking verläuft von dem Anbieter organisiert im Hintergrund, der behält auch einen Teil der Rewards, für den Benutzer nach aussen passiert hier kein Tausch zwischen unterschiedlichen Token / Coins wenn das Staking beginnt oder wieder endet.

Meine Fragen sind beantwortet :sunglasses:

der Poolbetreiber bei Lido nimmt dir auch Ertragsanteile, steht ja so auch bei mir in Ledger …da nimmt sich je nach „Pool“ an den ich delegiere der Anbieter halt etwas vom Erlös als „Service“-Anteil.

Insofern finde ich es dann komisch wie Blockpit dann hier unterschiedlich agiert … da wäre es ja besser du betreibst Staking über einen der sogar namentlich (!) im BMF-Schreiben benannten Anbieter …nach genau der Definition des BMF …dann hast du nicht den Steuerärger mit dem immer wieder ablaufenden „Veräußerungsvorgan“ von stETH in ETH

…welch Zufall -das Thema wird in Zukunft noch viel interessanter -da Staking durchaus eine reguläre Einkommensbasis darstellen kann

Naja, das kommt drauf an. Du gehst ja davon aus, dass ETH seit deinem Kauf gestiegen ist, und das ist eigentlich erst ein jüngeres Phänomen :slightly_smiling_face::slight_smile: