Kiln Staking über Ledger – ETH → psETH: Steuerlich Veräußerung oder nicht?

Hallo zusammen,

ich habe eine steuerliche Frage zum Staking von Ethereum über Kiln (Ledger Integration).
• Ich habe meine ETH vor 7 Monaten gekauft und auf meinen Ledger übertragen.
• Nun möchte ich mit Kiln „Pool Staking“ starten. Dabei wird mir angezeigt, dass ich einen psETH-Token bekomme, der meinen Stake widerspiegelt.
• Laut Ledger:
„These tokens act as a receipt for your staking transaction. They will show in your Ethereum account in Ledger Live but, unlike other ERC20 tokens, they are tied to your Ethereum account and cannot be transferred.“
• Anders als bei Lido erhalte ich also keinen frei handelbaren Staking-Token (wie stETH). psETH ist nicht übertragbar, sondern dient nur als Receipt.
• Meine Staking-Rewards werden separat in ETH angezeigt.

Meine Frage:
Gilt die Umwandlung ETH → psETH in diesem Fall steuerlich als Veräußerung/Tausch (mit sofortiger Steuerpflicht, da ich ETH erst 7 Monate halte), oder ist es nur eine technische Darstellung (kein steuerrelevanter Vorgang, weil psETH nicht handelbar ist)?

Mir geht es darum, im späteren Steuerreport keinen Fehler zu haben. Vielleicht hat jemand von euch schon Erfahrung mit Kiln und der steuerlichen Einordnung von psETH.

Danke vorab! :pray:

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Soweit ich es sehe, sagt die letzte BMF-Veröffentlichung (06.03.2025) explizit nur etwas zu „klassischem“ Staking: Dort werden die eingesetzten Coins gesperrt, aber nicht übertragen. In diesem Fall liegt kein Tausch/keine Veräußerung vor.

Dein Fall mit einem soulbound Token ist nicht wörtlich erwähnt (oder ich habe es nicht gefunden). Man kann aber die Logik übertragen: Wenn du einen Token bekommst, der nicht handelbar bzw. übertragbar ist, dann ist er steuerlich nur ein „Beleg“ für deine Einlage. Ein steuerbarer Tausch setzt eine entgeltliche Übertragung an Dritte voraus und das passiert hier nicht. Aber Vorsicht: Man landet schnell bei einem steuerpflichtigen Tausch. Zum Beispiel, wenn du ETH einzahlst und dafür stETH erhältst oder wenn du in einen Liquidity Pool einzahlst und dafür einen LP-Token bekommst weil du mit den erhaltenen Token etwas machen kannst.

Es gibt unzählige Edge Cases in DeFi, die das Finanzamt schlicht nicht auf dem Schirm hat. Mein persönlicher Ansatz ist pragmatisch: Ich schaue, wie Blockpit solche Fälle einordnet, und gehe damit mit. Denn ansonsten wäre es noch viel manueller und ich müsste im Zweifel mit dem Finanzamt diskutieren.

Hallo, ich war heute bei meinem zuständigen Sachbearbeiter vom Finanzamt um mir Sicherheit einzuholen.
Er selbst versteht auch nur die basics was krypto angeht aber er konnte denselben ansatz wie du ihn geschildert hast nachvollziehen. Natürlich ist das nicht verbindlich. Aber er sieht es selbst auch als keine Veräußerung an. Natürlich ist das Problem hier dass jeder es anders sieht.
Hab ihm noch einiges mehr an Argumenten und Beispiele genannt aber ja, die Gesetzeslage zu dem Thema ist nicht klar. Man sollte nur darauf achten es in Blockpit entweder als Tokenmigration anzugeben oder ein staking wallet anzulegen ( bisschen mehr Aufwand)